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Halle (Saale), den 26.06.2012

Logistikzentrum Bahnhof  Obernessa - Gericht ordnet sofortige Vollziehung der Genehmigung des Landesverwaltungsamtes an

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 035/12 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 035/12 Halle, den 27. Juni 2012 Logistikzentrum Bahnhof  Obernessa - Gericht ordnet sofortige Vollziehung der Genehmigung des Landesverwaltungsamtes an Das Verwaltungsgericht Halle hat mit Beschluss vom 18. Juni 2012 die sofortige Vollziehung der Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zum Umschlagen von gefährlichen Abfällen angeordnet. Damit folgte das Gericht nicht der Argumentation des Landesverwaltungsamtes, dass keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden sollen, bevor nicht im Hauptverfahren eine Entscheidung getroffen wird. Damit darf die Logistikfirma  einen beabsichtigten Umschlagplatz für gefährlichen Müll in Obernessa (Burgenlandkreis) in Betrieb  nehmen und einen damit verbundenen Bau entsprechender Anlagen und Sicherheitsvorkehrungen (Abzäunungen etc.) beginnen. Das Landesverwaltungsamt (LVwA) hatte am 11.01.2012 die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zum Umschlagen von gefährlichen Abfällen am Standort Obernessa erteilt. Die Genehmigung hat allerdings noch keine Rechtskraft erlangt, da gegen die Genehmigung Klage beim Verwaltungsgericht Halle eingereicht wurde. Das betroffene Unternehmen beantragte beim Landesverwaltungsamt die sofortige Vollziehung der Genehmigung, um noch vor Abschluss des Gerichtsverfahrens mit Arbeiten beginnen zu können. Mit Hinweis auf das laufende Verfahren hatte das Landesverwaltungsamt dies abgelehnt. Der Antragsteller des Genehmigungsverfahrens wollte das nicht hinnehmen und klagte gegen die Ablehnung des Sofortvollzugs. In einem Eilverfahren gab das Verwaltungsgericht dem Unternehmen Recht und ordnete in seinem Beschluss nun die sofortige Vollziehung der Genehmigung an. In seiner Begründung, die dem LVwA heute zugegangen ist,  erklärt das Gericht: ?Das Interesse der Antragstellerin (Logistikfirma, d.R.) an der sofortigen Vollziehbarkeit der ihr erteilten Genehmigung überwiegt das Interesse der Beigeladenen (Klägerin im Hauptverfahren und Vorsitzende der Bürgerinitiative, d.R.) an der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage. Die von ihr im Verfahren (gegen die Genehmigung der Anlage, d. R.) erhobene Anfechtungsklage wird mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben?? Das Unternehmen kann also sofort mit der Umsetzung der Genehmigung beginnen, trägt allerding das Risiko, wenn das Gericht in der Hauptsache doch zu einer anderen Entscheidung kommen sollte. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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