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Halle, den 28.06.2012

Pressemitteilungen des Polizeireviers Halle

betrunkener Radler mit 1,85 Promille unterwegs Freitagfrüh gegen 05:15 Uhr befuhr ein 26-jähriger Hallenser mit seinem Fahrrad die Große Ulrichstraße in Richtung Markt. Auf dem Gepäckträger saß eine Frau. Der Beschuldigte wurde angehalten und kontrolliert. Bei der Befragung wurde Alkoholgeruch in der Ausatemluft festgestellt. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,85 Promille. Dem Beschuldigten wurde mehrfach die weitere Verfahrensweise erläutert. Da der Beschuldigte sich weigerte in den Funkstreifenwagen einzusteigen, ist ihm die Anwendung körperlicher Gewalt zur Durchsetzung der Maßnahmen angedroht worden. Der Mann musste unter Anwendung einfacher körperlicher Gewalt in den Funkstreifenwagen verbracht werden. Das Rad vom Beschuldigten übernahm ein Bekannter vor Ort. Der Radler wurde für die erforderlichen polizeilichen Maßnahmen zu einer Polizeidienststelle verbracht. Nun ermittelt die Kriminalpolizei gegen den Radler.   angetrunkener Radler begeht Sachbeschädigung Ein 41-jähriger Inhaber eines Bistros in der südlichen Innenstadt zeigte in der Freitagnacht gegen 01:00 Uhr an, dass ein 58-jähriger Hallenser nach einer verbalen Auseinandersetzung um das Wechselgeld für den Zigarettenautomat seinen Tisch mit Teller und Aschenbecher angehoben hat und diesen in Richtung des Anzeigenerstatters geworfen hat. Dabei wurde ein Teller sowie ein Aschenbecher zerstört. Zeugen bestätigten unabhängig voneinander die Angaben des Anzeigenerstatters. Zuvor fuhr der Mann mit seinem Fahrrad zum Bistro. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,02 Promille. Es wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Ferner ermittelt die Kriminalpolizei gegen den Mann wegen Sachbeschädigung. HINWEIS!: Wer unter Alkoholeinfluss auf das Fahrrad steigt, macht sich wegen  Trunkenheit im Verkehr strafbar. Radfahrer, die nach dem Feiern aufs Rad steigen, haben damit noch keinen Freifahrtschein in Sachen Alkoholkonsum. Die hallesche Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Fahrradfahrer sich bei einem Alkoholisierungsgrad ab 1,60 Promille wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar machen. Kommt es allerdings durch den Alkoholkonsum zu Ausfallerscheinungen (Schlängellinien fahren) genügen auch schon geringere Alkoholwerte. Eine Fahrradtour unter Alkoholeinwirkung kann auch gravierende Folgen in Hinblick auf den Führerschein haben.   Nötigung, gefährliche KörperverletzungDonnerstagnacht gegen 23:45 Uhr  kam es in der südlichen Neustadt zwischen einer 28-jährigen Hallenserin und einem 27-jährigen Hallenser  zu einem Streit. Da der Mann die Frau nicht aus seiner Wohnung in ihre eigene Wohnung gehen lasen wollte, hielt er sie an den Armen fest. In weiterer Folge kam es zwischen den beiden zu einer Rangelei, wobei die Frau dem Mann eine Bierflasche gegen die Stirn warf und ihm in die Brust biss. Bei beiden konnten erhebliche Alkoholisierungsgrade festgestellt werden. Ein Test bei der Frau ergab einen Wert von 1,56 Promille und ein Test bei ihm ergab einen Wert von 1,51 Promille. Jetzt ermittelt die Kriminalpolizei.

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