Glückspieländerungsstaatsvertrag tritt am 1. Juli in Kraft
Normal 0 21 false false false MicrosoftInternetExplorer4 /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman"; mso-ansi-language:#0400; mso-fareast-language:#0400; mso-bidi-language:#0400;} Der zwischen den beteiligten Ländern geschlossene Glückspieländerungsstaatsvertrag tritt am 1. Juli 2012 in Kraft. Staatsminister Rainer Robra: ?Ich freue mich, dass nach Ratifizierung in den Länderparlamenten und Eingang der entsprechenden Urkunden in unserer Staatskanzlei die Neuregelung des Glücksspielrechts durch die Länder nun in Kraft tritt. Damit sind verlässliche Rahmenbedingungen für das Glücksspiel gegeben. Ich gehe davon aus, das Schleswig-Holstein dem Vertrag alsbald beitreten wird.? Hintergrund: Die Regierungschefinnen und Regierungschefs von 15 Ländern hatten am 15. Dezember 2011 nach langen Diskussionen den Glücksspieländerungsvertrag unterzeichnet, für dessen Erarbeitung Sachsen-Anhalt auch über das Ende seines MPK-Vorsitzes hinaus federführend war. Gemäß Artikel 2 des Staatsvertrages tritt dieser am 1. Juli 2012 in Kraft, wenn bis zum 30. Juni 2012 mindestens 13 Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt hinterlegt werden. Mit 14 eingegangen Urkunden ist die Voraussetzung für das Inkrafttreten erfüllt. Schleswig-Holstein unterzeichnete den Vertrag nicht. Die Ratifizierung in Nordrhein-Westfalen, das den Glücksspieländerungsstaatsvertrag unterzeichnet hatte, steht noch aus.
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