Kabinett berät neues FAG
Finanzminister Jens Bullerjahn hat heute dem Kabinett den Entwurf für das neue Finanzausgleichsgesetz, das ab 2013 in Kraft treten soll, vorgelegt. Der Städte- und Gemeindebund sowie der Landkreistag haben nun während einer fünfwöchigen Anhörungsfrist Zeit, ihre Kritiken am Gesetzentwurf einzubringen. Die zweite und endgültige Kabinettsbefassung ist dann für den 4. September 2012 vorgesehen, der Landtag kann dann in der September-Sitzung erstmals über das neue FAG beraten. Ziel des neuen Finanzausgleichsgesetzes ist es, mit angemessenen finanziellen Zuschüssen des Landes die Kommunen in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben zu erfüllen. Darüber hinaus soll der Finanzausgleich für eine gerechte, nachvollziehbare und transparente Finanzverteilung unter den kommunalen Ebenen und den einzelnen Kommunen sorgen. Wichtigste Eckpunkte: Das FAG bleibt aufgabenbezogen, es werden aber die Berechnungsgrundlagen aktueller gestaltet. So sollen zum Beispiel die aktuelle Steuerschätzung, Preisentwicklungen oder auch Einwohnerentwicklungen in die Berechnung der Zuweisungen eingearbeitet werden. Die Investitionspauschale wird auf 125 Mio. ? festgelegt und damit gegenüber früheren Plänen nicht gekürzt. Kommunen mit vielen Kindern unter 6 Jahren erhalten einen speziellen Ausgleich für höhere Ausgaben (U 6 Faktor). Es wird keine Stadt-Umland-Umlage erhoben, stattdessen ab 2014 eine so genannte Finanzausgleichs-Umlage. Sie soll steuereinnahmeschwachen Kommunen ermöglichen, ihre Aufgaben gut zu erfüllen. Nach dem Motto ?stark hilft schwach? unterstützen die steuerstarken Gemeinden die finanzschwächeren. Das Land verzichtet auf eine eigentlich anstehende Rückzahlung von rund 26,6 Mio. ?, die aus einer Überzahlung an die Kommunen aus dem Jahr 2009 stammt. Das Land wird ab 2014 die Krankenhaus-Umlage in Höhe von jährlich etwa 9 Mio. ? finanzieren. Aktuell zahlen die Kommunen diese Umlage. Ein neues Förderprogramm namens STARK IV soll den Kommunen beim Abbau der Altfehlbeträge helfen. Diese Entschuldungshilfen sollen aber Hilfe zur Selbsthilfe sein, damit die Kommunen dauerhaft ausgeglichene Haushalte erreichen. Das Land hilft den Kommunen allerdings nicht nur über das FAG, sondern auch darüber hinaus: Für verschiedenste Zwecke zahlt das Land allein 2013 etwa 924 Mio. ? an die Kommunen ? außerhalb des FAG. Dabei geht es z. B. um Gelder für die Kulturförderung oder auch Gelder für die Anbindung aller Kommunen und ihrer Schulen an das Landesnetz. Mit dem Programm STARK II hilft das Land auf Antrag Kommunen, die ihre Schuldenlast verringern wollen. Seit Programmbeginn 2010 hat das Land so bereits rund 285 Mio. ? an kommunalen Schulden getilgt! Mit dem Programm STARK III hilft das Land bei der energetischen Sanierung von Kitas und Schulen sowie einer zeitgemäßen IT-Ausstattung. Allein bis Ende 2013 stehen dafür mehr als 100 Mio. ? bereit. Das Land plant die Weiterentwicklung der Steuerschwankungsreserve, die bisher nur für den Landeshaushalt gilt. In konjunkturell guten Zeiten soll ein Anteil auch für die Kommunen gebildet werden, der dann Steuerausfälle in konjunkturell schlechteren Jahren ausgleichen hilft.
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