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Magdeburg, den 02.07.2012

Kabinett billigt Entwurf für neues Wassergesetz

Sachsen-Anhalt bekommt ein neues Wassergesetz. Einen entsprechenden Entwurf stellte Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens am Dienstag im Kabinett vor. Hintergrund ist, dass das alte, im März 2011 beschlossene Wassergesetz am 31. März 2013 außer Kraft tritt. Das Kabinett billigte den Entwurf und gab ihn zur Anhörung bei.   Aeikens sagte: ?Wir haben die Chance genutzt, mit dem Entwurf eines neuen Wassergesetzes auch auf die Probleme mit den in vielen Teilen des Landes auftretenden Vernässungen und hohen Grundwasserständen zu reagieren. So wollen wir künftig wo immer möglich Gewässerunterhaltung und -ausbau aus einer Hand mit klaren Zuständigkeiten.   Es sollen rund 15 Prozent der Gewässer der ersten Ordnung mit einer Gewässerlänge von insgesamt 328 Kilometern künftig als Gewässer 2. Ordnung ausgewiesen werden.? Grundlage dafür sei ein Rechtsgutachten, wonach einige Gewässer nicht (mehr) die Bedingung für eine Einstufung als Gewässer 1. Ordnung erfüllten. Mit der Neuregelung entfielen bisher notwendige aufwendige Abstimmungen zwischen dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und den Unterhaltungsverbänden.   Gewässer werden in die erste Kategorie eingestuft, wenn sie eine erhebliche wasserwirtschaftliche Bedeutung haben. Das ist grundsätzlich dann der Fall, wenn   das Einzugsgebiet des Gewässers größer als 150 km² ist, das Gewässer von Hochwasserschutzdeichen des Landes begleitet wird, Hochwassermeldepegel, wichtige Gütemessstellen und abflussbedeutsame Anlagen vorhanden sind oder von diesen Gewässern eine potenzielle Hochwassergefährdung ausgeht oder das Gewässer eine außerordentliche Bedeutung für den Natur- und Gewässerschutz oder Hochwasserschutz hat.   Aeikens sagte, die Unterhaltungsverbände bekämen 2015 die Gewässer in einem guten Zustand. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz sei 2012 und 2013 mit deutlich mehr Mitteln als in der Vergangenheit (ca. 10 Mio. ? für 2012) ausgestattet worden für die Gewässer- und Anlagenunterhaltung. Für das jeweils zu übergebende Gewässer würde dann eine Zustandsanalyse erstellt.   Das Land Sachsen-Anhalt unterhält derzeit 2.314 km Gewässer erster Ordnung. Knapp 24.000 km sind Gewässer 2. Ordnung und werden von den Unterhaltungsverbänden unterhalten.   Aeikens sagte weiter, der Gesetzentwurf ziele auch auf mehr Beitragsgerechtigkeit mit Blick auf die Gewässerunterhaltung ab. So sollen künftig auch für die Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung Beiträge erhoben werden; bislang geschieht das nur bei Gewässern unter der Obhut der Unterhaltungsverbände, also denen zweiter Ordnung.    Der Gesetzentwurf regelt auch neu, unter welchen Voraussetzungen die Gemeinde die Beseitigung des Niederschlagswassers ganz oder teilweise an sich ziehen kann. Aeikens: ?Das ist kein globaler Anschlusszwang zur Beseitigung von Regenwasser. Wir müssen aber Gemeinden und Zweckverbänden für Einzelfälle die Möglichkeit einräumen, Grundstücke mit anzuschließen, wenn es hier Probleme mit der Entwässerung gibt und es dadurch zu hohen Grundwasserständen kommt.? Aeikens wies darauf hin, dass die Gemeinden oder Zweckverbände einen sachlichen Grund vorweisen müssen, wenn sie den Anschluss verlangten.   Das neue Gesetz stellt außerdem klar, dass für die Beseitigung von Straßenoberflächenwasser die Straßenbaulastträger und nicht die Gemeinden oder Abwasserzweckverbände zuständig sind. Hierdurch würde eine vorhandene rechtliche Schieflage beseitigt.   Aeikens sagte weiter, die Novellierung des Wassergesetzes sei auch ein Beitrag zur Entbürokratisierung. So müssten die Zweckverbände künftig nicht mehr die Konzepte zur Beseitigung von Niederschlagswasser mit denen der Abwasserbeseitigung in einem Stück vorlegen. Dies habe in der Vergangenheit zu erheblichem Mehraufwand geführt, da die Angaben zu den Regenwasserbeseitigungskonzepten grundstückgenau aufgeführt werden mussten. Da aber in den meisten Fällen die Grundstückseigentümer selbst für die Entsorgung von Regenwasser zuständig sind, entfällt dies nun.  

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