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Magdeburg, den 04.07.2012

Erlass zu Konzessionsabgaben zurückgenommen

Das Ministerium für Inneres und Sport hat nach nochmaliger Überprüfung der Rechtslage den Erlass ?Konzessionsabgaben bei Trinkwasserverbänden? zurückgenommen. Dieser sah vor, dass Konzessionsabgaben auch bei Trinkwasserzweckverbänden erhoben werden dürfen.   In der Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände (KAEAnO) ist eine solche Abgabenerhebung nicht vorgesehen. ?Trinkwasserzweckverbände, die die Trinkwasserversorgung von den Gemeinden übernommen haben, dürfen daher nicht von den Gemeinden zur Zahlung einer Konzessionsabgabe verpflichtet werden?, erklärte Innenstaatssekretär Prof. Dr. Ulf Gundlach.   Die genannten Trinkwasserzweckverbände gelten somit nicht als Versorgungsunternehmen. Daher dürfen von ihnen auch keine Konzessionsabgaben verlangt werden.

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