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Halle (Saale), den 18.07.2012

(LG HAL) Strafverfahren im Juli / August 2012 beim LG Halle

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Im November 2011 soll er versucht haben, sich durch Einwerfen der Glasscheibe einer Balkontür Zutritt zu einem Einfamilienhaus in Gutenberg zu verschaffen, was aber misslang, weil das Sicherheitsglas der Scheibe standhielt. Im März 2012 soll er erneut in ein Einfamilienhaus in Gutenberg eingebrochen und dort Gegenstände, insbesondere Schmuck, im Werte von ca. 4.600,00 Euro entwendet haben. Bei einem weiteren Einbruch im März 201 in Sennewitz wurde der Angeklagte durch herbeigerufene Polizeibeamte gestört worden sein, so dass er unverrichteter Dinge die Flucht ergriffen habe.   Der Angeklagte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen.   Ein im Ermittlungsverfahren eingeholtes Gutachten ergab, dass der Angeklagte an einer psychischen Erkrankung leidet, die womöglich seine Schuldfähigkeit gemindert hat. Neben einer Bestrafung kommt daher auch die Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus in Betracht.      Tag         Uhrzeit 02.08.12  09:00 23.08.12  09:00 30.08.12  09:00 05.09.12  09:00     Raum X 0.2 Justizzentrum Thüringer Straße 16 8 KLs 6/12   Dem im Mai 1987 geborenen Angeklagten wird schwerer Raub in drei Fällen zur Last gelegt. Er soll im  Dezember 2011 eine Tankstelle in Naumburg überfallen und gegenüber der Angestellten durch Drohung mit einer Schusswaffe die Herausgabe von 1.000,00 Euro erzwungen haben. Im Januar 2012 soll er in Naumburg eine 56-jährige Frau auf der Straße umgestoßen und ihr die Taschen mit den Einkäufen entrissen haben. Als die Frau die Verfolgung aufnahm, soll er sie mit einer Schusswaffe bedroht haben. Im Februar 2012 soll er in einem Supermarkt in der Bahnhofstraße in Naumburg durch Drohung mit einer Schusswaffe die Herausgabe von 170,00 Euro erzwungen haben.   Der Angeklagte hat die Tatvorwürfe im Ermittlungsverfahren eingeräumt. Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren, wenn der Angeklagte voll schuldfähig ist. Zur Frage der Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit durch eine mögliche psychische Erkrankung hat die Kammer die Erstattung eines psychiatrischen Gutachtens veranlasst, welches im Rahmen der Hauptverhandlung erstattet werden wird.      Tag         Uhrzeit 07.08.12  09:00 08.08.12  09:00       Raum 108 Str. der OdF 1 3 KLs 19/12   Der Angeklagte P. ist im September 1984 geboren, der Angeklagte M. im Juli 1984. Den beiden wird versuchte räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.   Sie sollen am 27.07.2011 in die Wohnung einer ihnen bekannten Frau in Halle eingestiegen sein, um von ihr die Begleichung von sogenannten Drogenschulden zu verlangen. Den Freund der Frau, der sich ihnen in den Weg stellte, soll der Angeklagte M. durch einen Faustschlag ins Gesicht niedergeschlagen haben. Da die Frau über kein Bargeld verfügte, sollen die Angeklagten die Wohnung ohne Beute wieder verlassen haben. Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter neun Monaten.      Tag         Uhrzeit 07.08.12  09:00 10.08.12  09:00 27.08.12  13:00 05.09.12  13:00 14.09.12  09:00 21.09.12  09:00       Raum X 0.2 Justizzentrum Thüringer Straße 16 8 KLs 5/12   Dem im November 1960 geborenen Angeklagten wird ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt.   Er soll im Februar 2011 im Zusammenwirken mit weiteren Tätern knapp 3,5 kg Heroin sowie etwa 16 kg sogenanntes Katma (ein Paracetamol-Koffein-Gemisch) von Amsterdam über Frankfurt nach Leipzig verbracht haben. Der Angeklagte, der zur Tatbegehung aus Nigeria eingereist und nach der Tat dorthin ausgereist sein soll - soll in eng mit einem von Halle oder Weißenfels aus agierenden Mittäter A. kooperiert haben; daraus ergibt sich die Zuständigkeit des Landgerichts Halle. Der  Mittäter wurde mit rechtskräftigem Urteil vom 16.11.2011 zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt  (13 KLs 26/11).   Der Angeklagte wurde im Januar in Edinburgh aufgrund eines Europäischen Haftbefehls festgenommen.   Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.      Tag         Uhrzeit 08.08.12  09:00 14.08.12  09:00         Raum X 0.1 Justizzentrum Thüringer Straße 16 13 KLs 7/12   Dem im Dezember 1987 geborenen Angeklagten werden Körperverletzung, Vergewaltigung und Nötigung in insgesamt drei Fällen zur Last gelegt.   Er soll im April 2011 zusammen mit zwei unbekannt gebliebenen Personen in die Wohnung eines Mannes in Eisleben eingedrungen sein und diesen mehrfach geschlagen und getreten haben.   Nachdem er zunächst die Wohnung verlassen hatte, soll er ca. eine Viertelstunde später zurückgekehrt sein und sich dann sexuell an dem Mann vergangen haben.   Am 03.09.2011 soll er den Mann erneut aufgesucht haben und ihn unter Schlägen aufgefordert haben, die zwischenzeitlich wegen der erstgenannten Taten erstattete Strafanzeige zurückzunehmen.   Der Angeklagte hat die Körperverletzungshandlungen eingeräumt, stellt aber den Vorwurf der Vergewaltigung in Abrede. Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.      Tag         Uhrzeit 15.08.12  09:30         Raum X 1.2 Justizzentrum Thüringer Straße 16 3 KLs 20/12   Dem im Juli 1980 geborenen Angeklagten wird schwerer Raub zur Last gelegt. Er soll am 04.06.2012 auf einem Parkplatz in Naumburg eine Frau zunächst dabei beobachtet haben, wie sie von einem Geldautomaten Geld abhob. Alsdann soll er die Frau mit einer Waffenattrappe bedroht und ihr das Geld (30,00 Euro) aus der Hand gerissen haben.   Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, bei Annahme eines minder schweren Falles nicht unter einem Jahr. Der Angeklagte hat den Anklagevorwurf im Ermittlungsverfahren eingeräumt und mit seiner Drogensucht zu erklären versucht.      Tag         Uhrzeit 21.08.12  09:00 28.08.12  09:00     Raum X 0.1 Justizzentrum Thüringer Straße 16 13 KLs 10/12   Dem am 17.08.1983 geborenen Angeklagten wird schwerer Raub zur Last gelegt, Er soll am frühen Morgen des 12.01.2012 in Halle eine Spielothek überfallen und einen Mitarbeiter durch Drohung mit einem Schraubendreher gezwungen haben, Bargeld in Höhe von knapp 2.000,00 Euro aus Tresor und Kasse herauszugeben.   Der Angeklagte hat die Tat im Ermittlungsverfahren im Wesentlichen eingeräumt und zur Erklärung angegeben, er sei durch seinen Mittäter zu der Tat überredet worden.   Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.      Tag         Uhrzeit 22.08.12  09:00 03.09.12  09:00 11.09.12  09:00     Raum 109 Str. der OdF 1 6 KLs 4/12   Dem im September 1991 geborenen Angeklagten werden 26 Fälle der Urkundenfälschung in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne Pflichtversicherungsschutz sowie 13 Fälle des Betruges zur Last gelegt, mit einer weiteren Anklage versuchter Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Hausfriedensbruch sowie ein Fall der Sachbeschädigung. Mit einer weiteren Anklage werden dem Angeklagten Fahren ohne Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz und unter Alkoholeinfluss sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung zur Last gelegt.   Zwischen Juni und August 2011 soll er Hettstedt und anderen Orten ohne die erforderliche Erlaubnis und Versicherung ein Kraftfahrzeug mit einem falschen, aus einer Diebstahlshandlung stammenden Kennzeichen im Straßenverkehr geführt haben. Dabei soll er in 13 Fällen das Fahrzeug betankt und dann die Tankstelle ohne zu bezahlen verlassen haben. Im Dezember 2011 soll er sich Einlass in die Wohnung eines ihm bekannten Mannes in Mansfeld (Vatterode) verschafft haben und den Bewohner dann geschlagen und versucht haben, dessen Fernseher mitzunehmen. Nachdem er die Wohnung zunächst verlassen hatte, soll er zurückgekehrt sein und die Haustüre eingetreten haben. Ende Dezember 2011 soll der Angeklagte dann in Eisleben ohne Erlaubnis und Versicherungsschutz und mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 g o/oo  ein mit einem falschen Kennzeichen versehenes Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr geführt haben. Als zwei Polizeibeamte, an denen er vorbeifuhr, ihren Funkstreifenwagen wendeten, soll der Angeklagte stark beschleunigt und mit bis zu 120 km/h durch Eisleben geflohen sein. Auf der B 180 in Richtung Gerbstedt soll er dann mit bis zu 180 km/h mehrfach verbotswidrig überholt und Ampeln mit Rotlicht überfahren haben. Schließlich soll er mit voller Fahrt ein quergestelltes Polizeifahrzeug aufgefahren sein, mit dem die Polizeibeamten seine Weiterfahrt verhinderten. Dabei sollen die in dem Fahrzeug sitzenden Polizeibeamten Prellungen und Schürfungen davongetragen haben. Der Angeklagte, der sich im Ermittlungsverfahren zum Vorwurf nicht eingelassen hat, war zur Tatzeit Heranwachsender, so dass die Anwendung von Jugendstrafrecht in Betracht kommt. Als schärfste Sanktion kommt eine Jugendstrafe bis zu 10 Jahre in Betracht.      Tag         Uhrzeit 27.08.12  08:30 11.09.12  13:00     Raum X 0.2 Justizzentrum Thüringer Straße 16 8b KLs 1/12   Angeklagt sind drei Frauen und ein Mann, die zwischen Februar 1960 und Oktober 1980 geboren sind.   Mit Urteil vom 12.10.2010 hatte das Landgericht Halle sie wegen Betruges in Tateinheit mit strafbarer Werbung zu Freiheitsstrafen zwischen 2 und 3 Jahren verurteilt. Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass die Angeklagten zwischen Mai und Dezember 2006 ein sog. Aus- und Weiterbildungsprogramm in Gestalt eines mehrteiligen Persönlichkeitsentwicklungs-Seminares vertrieben haben, wobei die als Kunden geworbenen Verbraucher ihre vertragliche Verpflichtung nicht eingingen, weil sie das Seminar besuchen wollten, sondern im Hinblick auf die ihnen in Aussicht gestellten Provisionen für die Mitarbeit in einem von einem weiteren Täter geführten Unternehmen, wobei die Mitarbeit ausschließlich in der Anwerbung weiterer Kunden bestehen sollte (sog. Schneeballsystem).   Auf die Revision der Angeklagten hin hat der Bundesgerichtshof das Urteil mit Beschluss vom 09.11.2011 aufgehoben und zur Begründung unter anderem ausgeführt, es sei nicht ausreichend festgestellt, ob die Neukunden tatsächlich über die Hintergründe des Schneeballsystems getäuscht wurden, wie es für die Erfüllung des Betrugstatbestandes erforderlich ist. Es sei auch denkbar, dass einige Interessenten das System durchschaut und trotzdem mitgemacht hätten (BGH, Beschl. V. 09.11.2011, 4 StR 252/11, vgl. www.bundesgerichtshof.de) Die Beweisaufnahme ist nunmehr zu wiederholen.      Tag         Uhrzeit 27.08.12  09:00 04.09.12  09:00 05.09.12  09:00 19.09.12  09:00 21.09.12  09:00         Raum 108 Str. der OdF 1 3 KLs 4/12   Dem am 13.08.1958 geborenen Angeklagten wird versuchte sexuelle Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung und Bedrohung zur Last gelegt.   Er soll im Januar 2011 in Halle in der Wohnung einer Frau, die er gerade erst kennen gelernt hatte, versucht haben, diese Frau zu intimem Kontakt zu zwingen. Als diese sich jedoch wehrte, soll er sie gegen einen Schrank gestoßen und gewürgt haben.   Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter neun Monaten.     

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