Motorroller entwendet; versuchter Raub; Rentnerin bestohlen; Betrunkene Radfahrerin
Komplettentwendung eines Motorrollers In der Zeit von Montagnachmittag 17:00 Uhr bis gegen 18:45 Uhr ist ein Motorroller durch bis dato unbekannte Täter in der Mötzlicher Straße entwendet worden. Das Fahrzeug war mit einem Seilschloss gesichert. Es handelt sich dabei um einen rot/schwarzen Motorroller der Marke Peugeot vom Typ Ludix mit dem Versicherungskennzeichen 477 KSP. Der Tank des Rollers war nach Angaben des Geschädigten fast leer. Der Motorroller ist mit einem Top-Case ausgestattet. versuchter Raub Am Sonntagnachmittag gegen 17:00 Uhr wurde eine 69-jährige Hallenserin bei einem Spaziergang von hinten von einem bis dato unbekannten, vermutlich jugendlichen Täter angegriffen. Dieser hatte sich aus einer Gruppe herausgelöst, an der sie zuvor vorbeigelaufen war. Zu der Gruppe gehörten zwei männliche Jugendliche, die sich auf einer kleinen Mauer auf Höhe des Fitnesscenters niedergelassen hatten. Der Täter stieß die Dame von hinten um und versuchte anschließend, ihr die Handtasche zu entreißen. Die Geschädigte hielt die Handtasche aber so fest, dass er diese nicht in seinen Besitz bringen konnte und daraufhin die Flucht in unbekannte Richtung ergriff. Nach der Tat ist die Dame zur ambulanten Behandlung in ein städtisches Krankenhaus gebracht worden. Zur Anzeige kam die Geschädigte Montagfrüh gegen 10:30 Uhr auf eine Polizeidienststelle. Der jugendliche Täter kann wie folgt beschrieben werden: ca. 15 - 17 Jahre, sehr schlank, schwarze Haare, ca. 165 cm - 170 cm groß. Die Polizei rät!: Prüfen Sie stets, ob die Mitnahme einer Handtasche wirklich erforderlich ist. Tragen Sie die Handtasche möglichst geschützt am Körper. Bewahren Sie Ausweispapiere, Bargeld, Kreditkarten etc. verteilt in den Innentaschen der Kleidung dicht am Körper. Rufen Sie um Hilfe! Gerade als älterer Mensch könnten Ihnen bei aktiver Gegenwehr durch massive Gewaltanwendung oder durch einen Sturz erhebliche Gesundheitsschäden drohen. Sollten Sie Opfer einer Raubstraftat werden, versuchen Sie Ruhe zu bewahren. Prägen Sie sich nach Möglichkeit die Täterbeschreibung und den Handlungsablauf ein. Bitten Sie Passanten oder Zeugen der Tat, sich als Zeuge zur Verfügung zu stellen. Diebstahl Montagnachmittag gegen 15:55 Uhr befand sich eine 91-jährige Hallenserin auf dem Nachhauseweg vom Penny-Markt in der Lise-Meitner-Straße. Dazu nutzte sie den Verbindungsweg parallel zum Carl-Schorlemmer-Ring. Vor dem Hauseingang Carl-Schorlemmer-Ring 28/1 saßen zwei Jugendliche auf den dortigen Pflanzkübeln. Nachdem die Dame an diesen vorbei lief, rannten die Zwei hinter ihr her, überholten sie und rissen ihren Einkaufsbeutel aus dem Rollator, wodurch der Korb im Rollator mit herausgerissen wurde. Inhalt der Einkaufstasche waren neben persönlichen Gegenständen auch Nahrungsmittel und die Geldbörse. Im Anschluss der Tat flüchteten die Diebe in Richtung Carl-Schorlemmer-Ring / Lise-Meitner-Straße. Beschreibung der unbekannten Täter: ca. 12-14 Jahre alt, ca. 155 cm groß, schmächtig, südländischer Typ, schwarze Haare, evtl. bunte Oberbekleidung. Die Polizei rät: Diebe handeln blitzschnell und benötigen für den Diebstahl nur einen kleinen unbedachten Moment der Eigentümer. Deshalb empfiehlt es sich, Geldbörsen immer am Körper und am besten in den Innentaschen der Bekleidung zu tragen. Nach Möglichkeit sollten keine größeren Bargeldbeträge mitgeführt werden. betrunkene Radlerin Montagnacht gegen 23:50 Uhr kamen Polizisten in der Böckstraße zum Einsatz. Dort wurde durch eine Zeugin mitgeteilt, dass eine 60-jährige Frau mit ihrem Fahrrad aus Richtung Reilstraße in die Böckstraße einbog, einen Schlenker bekam und mit dem Ellenbogen gegen einen parkenden Audi aus Halle(Saale) stieß. Am Fahrzeug konnten keine sichtbaren Schäden festgestellt werden. Die Beschuldigte gab vor Ort an, Alkohol getrunken zu haben und mit dem Fahrrad in die Wohnung eines Bekannten fahren wollte. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,37 Promille. Für alle erforderlichen polizeilichen Maßnahmen ist die Frau zum örtlich zuständigen Revierkommissariat Halle-Nord gebracht worden. Da die Beschuldigte keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, wurde von der Bereitschaftsstaatsanwältin verfügt, dass sie 500,- ? Sicherheitsleistung zu entrichten hat. Die Polizei rät: Wer unter Alkoholeinfluss auf das Fahrrad steigt, macht sich wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar. Radfahrer, die nach dem Feiern aufs Rad steigen, haben damit noch keinen Freifahrtschein in Sachen Alkoholkonsum. Die hallesche Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Fahrradfahrer sich bei einem Alkoholisierungsgrad ab 1,60 Promille wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar machen. Kommt es allerdings durch den Alkoholkonsum zu Ausfallerscheinungen (Schlängellinien fahren) genügen auch schon geringere Alkoholwerte. Eine Fahrradtour unter Alkoholeinwirkung kann gravierende Folgen in Hinblick auf den Führerschein haben.
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