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Halberstadt, den 07.08.2012

Betrüger auf frischer Tat gestellt Landkreis Harz / Rohrsheim

In den Vormittagsstunden des 07.08.2012 hob ein 84-jähriger Rentner   in einem Geldinstitut in Rohrsheim  7200? von seinem Konto ab. Da der Angestellten der Bankkunde gut bekannt ist, benachrichtigte sie die Polizei, da sie keine plausible Verwendung des Betrages in ?bar? vermutete. Bei einer Kontaktaufnahme seitens der Polizei mit dem 84-Jährigen berichtete er von einem gegen ihn in den USA geführten Verfahren, welches gegen Zahlung des Betrages (7.200?) eingestellt werden würde. Das Geld solle sogleich von zwei Personen persönlich abgeholt werden. Trotz klarer Anweisungen seitens des Polizeibeamten am Telefon, ließ sich der 84-jährige Rentner nicht von der ?Geldübergabe? abbringen.  Parallel zum Eingang der Meldung wurden zwei Zivilfahrzeuge zum Einsatzort entsandt. Bevor die eingesetzten Polizeibeamten den Rentner erreichten, hatte dieser jedoch das Bargeld bereits an die Betrüger übergeben. Eine überörtliche Fahndung führte gegen 15.05 Uhr im Bereich der Ortslage Osterwieck zum Erfolg. Die beiden tatverdächtigen Betrüger konnten mit einem Mietwagen, PKW Renault Megane, amtliches Kennzeichen: HH?, gestellt und vorläufig festgenommen werden. Die Bargeldsumme, die sie von dem Rentner erhalten hatten, wurde bei den beiden Männern aufgefunden und sichergestellt. Die Tatverdächtigen im Alter von 37 und 30 Jahren aus dem Landkreis Unna in Nordrhein-Westfalen wurden vorläufig festgenommen. In einer durchgeführten Beschuldigtenvernehmung räumten sie ein, in betrügerischer Absicht gehandelt zu haben. Beide wurden nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft gegen 20.30 Uhr entlassen.  Prävention: Da sich immer wieder Täter / Betrüger mit verschiedensten Betrugsmaschen gerade an ältere Menschen wenden, wird wiederholt auf die Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen hingewiesen. Hier erfolgt eine Beratung / Aufklärung durch Polizeibeamte. Aber auch im Internet unter: http://www.polizei-beratung.de/ können jüngere Familienangehörige die einschlägigen Begehensweisen - Beispiel Enkeltrick -  nachlesen und die Gefahren von betrügerischen Absichten mit den älteren Angehörigen besprechen. Generell ist zu raten, wenn einem Betroffenen etwas merkwürdig vorkommt, immer die Polizei anrufen und um Rat fragen. Beispiel: Ein hoher Gewinn wird in Aussicht gestellt - aber mit der Option vorher eine Gebühr zu zahlen oder zu überweisen.

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