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Halle (Saale), den 14.08.2012

(LG HAL) Bevorstehende Verhandlungen in Strafsachen beim LG Halle

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Er soll zwischen Januar und März 2012 in Halle und anderen Orten unerlaubt mit Betäubungsmitteln, insbesondere Marihuana und Haschisch gehandelt haben   Der Angeklagte hat den Besitz von Betäubungsmitteln (400 Gramm Amphetamin, 11,8 Gramm Haschisch) eingeräumt, jedoch angegeben, es habe sich um Mengen zum Eigenverbrauch gehandelt.   Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.      Tag         Uhrzeit 21.08.12  09:00 28.08.12  09:00 11.09.12  09:00 14.09.12  09:00 05.10.12  09:00 18.10.12  09:00     Raum X 0.1 Justizzentrum Thüringer Straße 16 13 KLs 10/12   Der Angeklagte C. ist am 17.08.1983 geboren, der Angeklagte A. im November 1983.   Den beiden wird schwerer Raub zur Last gelegt, dem C. darüber hinaus Vergewaltigung.   Beide Angeklagte sollen am frühen Morgen des 25.01.2011 eine als Bordell genutzte Wohnung in Halle aufgesucht  und die dort angetroffene Prostituierte durch Drohungen mit  Messern gezwungen haben, es zu dulden, dass die Angeklagten 140,00 Euro und außerdem einen Laptop und ein Handy entwendeten. Der C. soll die Geschädigte außerdem durch weitere Drohungen mit dem Messer gezwungen haben, den Geschlechts­verkehr mit ihm zu dulden.   Es drohen Freiheitsstrafen nicht unter 5 Jahren.      Tag         Uhrzeit 21.08.12  08:30 24.08.12  08:30 31.08.12  08:30     Raum X 1.1 Justizzentrum Thüringer Straße 16 1 Ks 4/12 Schwurgerichtsverhandlung   Der Angeklagte K. ist im November 1979 geboren, der Angeklagte R. im Mai 1972. Den beiden werden gefährliche Körperverletzung sowie versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körper­verletzung zur Last gelegt, dem K. darüber hinaus versuchte Nötigung, dem R. außerdem Fahren ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Verkehr.   Beide Angeklagte sollen am 03.04.2012 in Braunsbedra im Pkw des R. einen gemeinsamen Bekannten geschlagen und getreten haben, weil dieser angeblich ein Handy des K. nicht zurückgegeben habe. K soll dem Geschädigten die Geldbörse aus der Hosentasche genommen haben und erklärt haben, er werde diese solange behalten, bis er sein Handy zurückbekomme. Alsdann sollen die beiden Angeklagten mit dem Geschädigten zu einer Diskothek in Braunsbedra gefahren sein und den Geschädigten erneut heftig geschlagen und mehrfach mit voller Wucht ins Gesicht und an den Kopf getreten haben. Sie sollen erst von ihm abgelassen haben, als er kein Lebenszeichen mehr von sich gegeben habe. Der Geschädigte soll multiple, lebensbedrohliche Knochenbrüche im Gesicht davongetragen haben. Danach soll R. mit einem Pkw in alkoholisiertem Zustand und ohne Fahrerlaubnis davongefahren sein.   Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.          Tag         Uhrzeit 23.08.12  08:30 27.08.12  08:30 05.09.12  08:30 11.09.12  08:30 14.09.12  08:30 21.09.12  08:30     Raum X 1.1 Justizzentrum Thüringer Straße 16 1 Ks 5/12 Schwurgerichtsverhandlung   Dem im Mai 1973 geborenen Angeklagten wird versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.   Er soll am 03.05.2012 in Halle versucht haben, durch drei gezielte Schüsse durch die Seitenscheibe eines Pkw den Fahrer des Pkw zu töten. Dem Geschädigten soll es trotz der erlittenen Steckschüsse gelungen sein, mit dem Pkw das Klinikum Bergmannstrost zu erreichen.   Bei dem Geschädigten soll es sich um den Präsidenten des Motorradclubs "Underdogs MC" handeln, der Angeklagte soll Mitglied der rivalisierenden "Bandidos" sein. Die Ermittlungsbehörden gehen davon aus, dass Hintergrund der Tat ein Machtkampf im Rockermilieu ist Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft, er hat sich zur Sache nicht eingelassen.  Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu 11 Jahren.   Bitte beachten Sie noch folgende Hinweise:   Für die Verhandlung sind besondere Sicherheitsvorkehrungen angeordnet. Für Pressevertreter sind maximal 15 Sitzplätze im Verhandlungssaal reserviert. Diese können nur in Anspruch genommen werden, wenn bis spätestens zum 21.08.2012, 15.00 Uhr eine Akkreditierung bei der Pressestelle des Landgerichts erfolgt. Auch Medienvertreter, die keinen Platz im Sitzungssaal benötigen, werden gebeten, sich bis zum genannten Zeitpunkt zu akkreditieren. Die Akkreditierung soll per E-Mail erfolgen. Auf demselben Wege erfolgt eine formlose Bestätigung, die dann zur Berichterstattung und ggf. Einnahme eines Presse-Sitzplatzes berechtigt.   Der Pressesprecher des Landgerichts steht am 23.08.2012 aus Termingründen nur zwischen 11.00 und 12.00 Uhr für O-Töne zur Verfügung, und zwar im Gebäude in der Straße der Opfer des Faschismus. Gegebenfalls kann zur Aufnahme eines O-Tones ein Termin für den 22.08.2012 vereinbart werden.            Tag         Uhrzeit 29.08.12  09:00 04.09.12  09:00 07.09.12  09:00 10.09.12  09:00       Raum X 1.1 Justizzentrum Thüringer Straße 16 5 KLs 3/12   Der Angeklagte S. ist im September 1987 geboren, der Angeklagte B. im Juni 1991, der Angeklagte D. im  November 1990.   Den Angeklagten B. und D. wird versuchte schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt, dem Angeklagten S. Beihilfe zu dieser Tat.   B. und D. sollen am 27.12.2011 in Weißenfels einem ihnen bekannten Mann mit einem Messer zwei Stichverletzungen im Brustbereich zugefügt und ihn dann gezwungen haben, ihnen Zutritt zu seiner Wohnung zu verschaffen, wo sie ihn mit Unterstützung des S. mehrfach geschlagen und getreten und ihm mit einem heißen Bügeleisen Verbrennungen am Arm zugefügt haben sollen. Auf diese Weise hätten die Angeklagten den Geschädigten zwingen wollen, an sie 300,00 Euro zu zahlen, welche der Angeklagte S. habe entgegennehmen sollen - hierzu habe sich dieser bereit erklärt. Nach Angaben des geständigen Angeklagten S. könnte der Hintergrund der Tat in vorangegangenen Drogengeschäften liegen.   Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bzw. - bei der Anwendung von Jugendstrafrecht hinsichtlich des Angeklagten B. - eine Jugendstrafe bis zu 10 Jahren.     

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