: 18
Halle (Saale), den 26.08.2012

(LG HAL) Termine in Strafsachen im September 2012

Normal 0 21 false false false MicrosoftInternetExplorer4 /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman"; mso-ansi-language:#0400; mso-fareast-language:#0400; mso-bidi-language:#0400;} Tag         Uhrzeit 03.09.12  09:00 14.09.12  09:00        Raum 108 Str. der OdF 1 3 KLs 39/10   Dem im August 1975 geborenen Angeklagten wird - teils schwerer - sexueller Missbrauch eines Kindes  in sieben Fällen zur Last gelegt.   Er soll sich zwischen September 1999 und August 2000 in Halle an der im September 1991 geborenen Nichte seiner Lebensgefährtin vergangen haben, wenn diese bei ihrer Tante zu Besuch war.   Der Angeklagte hat die Vorwürfe im Ermittlungsverfahren bestritten.   Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren.     Tag         Uhrzeit 03.09.12  10:00 20.09.12  09:00 26.09.10  09:00 27.09.12  09:00 04.10.12  09:00 08.10.12  09:00 10.10.12  09:00 15.10.12  09:00 19.10.12  09:00 25.10.12  09:00 26.11.12  09:00    Raum 108 Str. der OdF 1 3 KLs 16/12   Dem im Januar 1951 geborenen Angeklagten werden Urkundenfälschung und Strafvereitelung im Amt in fünf Fällen zur Last gelegt. Der Angeklagte soll als Vorsitzender Richter am Landgericht Dessau zwischen April 2005 und August 2007 in fünf Fällen Strafurteile vor Ablauf der gesetzlichen Urteilsabsetzungsfrist zur Geschäftsstelle gereicht haben und diese Urteile dann, nachdem die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle den Eingang des vollständigen Urteils in den Akten vermerkt hatte, noch ergänzt und überarbeitet haben. Dann soll er einige Seiten des ursprünglich zur Akte genommenen, unvollständigen Urteils wieder entnommen und durch die überarbeiteten Seiten ersetzt haben.   Dadurch soll er dadurch die ursprünglichen Urteile - Urkunden im Sinne des StGB - verfälscht haben. Weil durch die nachträgliche Urteilsüberarbeitung auch eine Verfahrensverzögerung eingetreten ist, soll schließlich auch der Tatbestand der Strafvereitelung durch Verzögerung der Strafvollstreckung erfüllt sein.   Die Anklage wurde im Dezember 2008 zunächst zum Landgericht Dessau erhoben. Die dortige Strafkammer lehnte jedoch die Eröffnung des Hauptverfahrens aus Rechtsgründen ab. Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hat das Oberlandesgericht Naumburg die Hauptverhandlung mit Beschluss vom 23.04.2012 vor einer Strafkammer des Landgerichts Halle eröffnet.   Der Angeklagte hat Handlungen, wie sie Gegenstand der Anklage waren, dem Grundsatz nach - wenn auch nicht konkret - eingeräumt. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.   Der Angeklagte wurde vorläufig des Dienstes enthoben und ist nicht als Richter tätig. Zu weiteren dienstrechtlichen Fragen werden von hier aus keinerlei weiteren Auskünfte erfolgen.     Tag         Uhrzeit 04.09.12  09:00    Raum X 0.1 Justizzentrum Thüringer Straße 16 13 KLs 16/12   Der  am 04.09.1981 geborenen Angeklagten  werden Beleidigung in Tateinheit mit sog. "Nachstellung"  (§ 238 StGB) in 17 Fällen, außerdem 18 Fälle der Bedrohung in Tateinheit mit Nachstellung, ferner Androhung von Straftaten in 7 Fällen und Sachbeschädigung in 4  Fällen zur Last gelegt.   Sie soll zwischen Dezember 2011 und März 2012 einer Mitarbeiterin des Jugendamtes Zeitz, die sich um die beiden Kinder der Angeklagten (7 und 5 Jahre alt) kümmerte, wiederholt - oftmals mit Worten sexuellen Inhalts - beleidigende und drohende SMS geschickt haben und außerdem mehrfach Brandsätze in den Briefkasten der Geschädigten geworfen haben, ohne dass es allerdings zu größeren Schäden gekommen wäre.   Auf der Grundlage eines psychiatrischen Gutachtens kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angeklagte wegen einer erheblichen Intelligenzminderung im Zustande der erheblich verminderten Schuldfähigkeit gehandelt hat.     Tag         Uhrzeit 06.09.12  09:00 13.09.12  09:00 19.09.12  09:00      Raum X 0.2 Justizzentrum Thüringer Straße 16 8 KLs 10/12   Dem im Januar 1975 geborenen Angeklagten wird Fahren ohne Fahrerlaubnis in drei Fällen zur Last gelegt, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit Gefährdung des Straßenverkehrs  und in einem Fall in Tateinheit mit Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Ferner wird ihm ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz in Tateinheit mit Verstößen gegen das Waffengesetz und das Arzneimittelgesetz zur Last gelegt.   Der Angeklagte soll im Oktober 2011, im März 2012 und im April 2012 in Halle ohne Fahrerlaubnis und in zwei Fällen und Alkohol- und Cannabiseinfluss einen Pkw geführt haben. In seinem Pkw wurden verschiedene Drogen (Cannabis, Amphetamin), eine sog. Pumpgun sowie Munition und Tabletten mit dem Wirkstoff Oxymetholon (ein Dopingmittel) gefunden, ohne dass der Angeklagte über die hierfür erforderlichen Erlaubnisse verfügt hätte.   Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Die hohe Strafandrohung hat ihren Grund darin, dass der Angeklagte der Anklage zufolge beim Handel mit Betäubungsmitteln eine Schusswaffe bei sich führte (§ 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG).     Tag         Uhrzeit 10.09.12  09:00 13.09.12  09:00        Raum 109 Str. der OdF 1 13 KLs 37/11 Sicherungsverfahren   Dem im November 1975 geborenen Beschuldigten wird (teils versuchter) Einbruchsdiebstahl in sieben Fällen, darüber hinaus Nötigung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zur Last gelegt.   Er soll zwischen Mai und Oktober 2010 in Zeitz wiederholt gewaltsam in die Wohnhäuser seines Vaters sowie seiner 89-jährigen Großmutter eingedrungen sein, und dort nach Stehlenswertem zu suchen. Dabei soll er Schmuck und Goldmünzen und  verschiedene Einrichtungsgegenstände sowie einen Benzinrasenmäher entwendet haben. Am 03.09.2010 soll er dann in der Geschäftsstelle eines Betreuungsvereins in Zeitz erschienen sein und dort randaliert haben, weil ihm der dort ausgehändigte Geldbetrag unzureichend erschien. Als die herbeigerufenen Polizeibeamten ihn aus dem Gebäude bringen wollten, soll er heftigen Widerstand geleistet haben.   Nach dem Ergebnis der Ermittlungen war der Beschuldigte bei der Begehung der Taten wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig. Es kommt die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.           Tag         Uhrzeit 10.09.12  10:00 28.09.12  09:30        Raum X 1.2 Justizzentrum Thüringer Straße 16 3 KLs 27/12   Der am 11.09.1965 geborene Angeklagte war vom Landgericht Halle mit Urteil vom 20.10.2011 wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, teilweise in Tateinheit mit unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, in insgesamt 29 Fällen, außerdem  wegen bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nichtgeringer Menge in neun Fällen  und wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden.   Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 21.06.2012 das Urteil in einigen Teilen aufgehoben, und zwar soweit das Landgericht in neun Fällen von einem zu geringen Strafrahmen ausgegangen sei. Nach den Ausführungen des Bundesgerichtshof ist auf die fraglichen Tatzeitpunkte eine Fassung des Betäubungsmittelgesetzes anzuwenden gewesen welche eine höhere als die vom Landgericht angenommene Höchststrafe vorsieht. Auf die Revision des Angeklagten hat der BGH das Urteil aufgehoben, soweit das Landgericht den "Verfall" des Wertes der mit den Drogenverkäufen erzielten Verkaufserlöses angeordnet hat, ohne sich damit auseinanderzusetzen, ob der Wert dieser Erlöse  im Vermögen des Angeklagten noch vorhanden sei  (vgl. BGH 4 StR 77/12, abrufbar auf www.bundesgerichtshof.de). Nur mit diesen beiden Fragen hat sich die neue Kammer in der Verhandlung im September 2012 noch zu befassen.   Zur Erläuterung: Das Gericht kann den Verfall von Gegenständen anordnen, die aus einer Straftat erlangt wurden. Ist dies aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich, kann der Verfall eines Geldbetrages angeordnet werden, der dem Wert des fraglichen Gegenstandes entspricht. Der Verfall eines Gegenstandes hat zur Folge, dass das Eigentum an dem Gegenstand auf den Staat übergeht, soweit nicht Dritte Rechte daran haben (vgl. §§ 73 - 73e StGB).     Tag         Uhrzeit 11.09.12  09:00 13.09.12  09:00        Raum X 1.2 Justizzentrum Thüringer Straße 16 3 KLs 18/12   Dem im August 1973 geborenen Angeklagten wird - teils schwere - räuberische Erpressung in fünf Fällen zur Last gelegt.   Er soll zwischen Juli 2010 und Januar 2012 mehrere Banken überfallen haben: Am 06.07.2010 soll er die die Volks- und Raiffeisenbank in Bad Dürrenberg überfallen und die Angestellte durch Drohung mit einer Pistolenimitation zur Herausgabe von 450,00 Euro bewegt haben. Am 10.09.2010 soll er die Stadt- und Kreissparkasse in der Lessingstraße in Leipzig überfallen haben. Auf die Drohung mit einer Pistolenimitation habe jedoch die Angestellte angegeben, sie habe nur Zugriff auf das Münzgeld, von dessen Mitnahme der Angeklagte dann abgesehen haben soll. Am 21.09.2010 soll er in der Volks- und Raiffeisenbank in Freyburg durch Drohung mit einer Pistolenimitation die Herausgabe von 700,00 Euro erreicht haben. Am 09.12.2010 soll er in der Volksbank-Filiale in Koblenz unter Drohungen mit einer Pistolenimitation die Herausgabe von Geld verlangt haben, woraufhin ihn aber der Filialleiter an der Jacke gegriffen und in Richtung Ausgang gestoßen haben, woraufhin der Angeklagte geflohen sei. Am 09.01.2012 schließlich soll er in der Sparkasse in Großkorbetha durch Drohungen mit der Pistolenimitation knapp 6.500,00 Euro erbeutet haben. Die ersten vier Taten hat der Angeklagte eingeräumt, zur fünften hat er sich nicht eingelassen. Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.     Tag         Uhrzeit 12.09.12  09:00 14.09.12  09:00 26.09.12  09:00 02.10.12  09:00      Raum 109 Str. der OdF 1 13 KLs 9/12   Dem im Dezember 1963 geborenen Angeklagten werden Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung in vier Fällen sowie Beleidigung  in Tateinheit mit Bedrohung in einem und mit versuchter Körperverletzung in einem weiteren Fall zur Last gelegt.   Er soll zwischen Frühjahr 2006 und September 2011 in Weißenfels regelmäßig eine Frau vergewaltigt haben. Zu dieser Frau soll der Angeklagte  zunächst eine einvernehmliche Beziehung gehabt haben, die dann aber seitens der Frau beendet worden sei. Dennoch habe die Frau den Angeklagten immer wieder in ihre Wohnung eingelassen, weil er auf der Straße laut schreiend damit gedroht habe, ihrer Familie etwas anzutun.   Darüber hinaus soll er der Geschädigten wiederholt aufgelauert und sie beleidigt und bedroht haben.   Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.     Tag         Uhrzeit 18.09.12  08:30 19.09.12  08:30 24.09.12  08:30 25.09.12  08:30 26.09.12  08:30 16.10.12  08:30 19.10.12  08:30        Raum X 1.1 Justizzentrum Thüringer Straße 16 5 Ks 1/12 Schwurgerichtsverhandlung   Dem im Mai 1991 geborenen Angeklagten werden versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie Körperverletzung zur Last gelegt.   Er soll im Juli 2011 im Asylbewerberheim in Zeitz einem Besucher des Heimes mit einem Messer - womöglich einem sog. Butterfly-Messer - zwei Stiche in den Oberkörper zugefügt haben. Einer dieser Stiche soll zur Perforation der Achselhöhlenarterie geführt haben, der andere soll in den Abdominalraum bis in die Nähe der Milz gereicht haben. Der Tod des Geschädigten soll nur durch eine sofortige notärztliche Behandlung abgewendet worden sein. Im Anschluss an die Tat soll der Angeklagte den Hausmeister des Heimes, bei dem der Geschädigte Schutz gesucht hatte, mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Der Anlass der Tat konnte bislang nicht im Einzelnen aufgeklärt werden. Im Vorfeld der Tat soll der später Geschädigte Interesse am Kauf von "etwas" geäußert haben, zum Kauf sei es aber nicht gekommen. Der Angeklagte hat angegeben, der Geschädigte haben von ihm Drogen kaufen wollen und ihn dann plötzlich mit einem abgebrochenen Flaschenhals angegriffen. Er habe den Angriff abwehren können, dabei müsse sich der Geschädigte wohl verletzt haben.   Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter 11 Jahren. Da der Angeklagte zur Tatzeit Heranwachsender war, kommt auch die Anwendung von Jugendstrafrecht in Betracht. Dann droht eine Jugendstrafe bis zu 10 Jahren.     Tag         Uhrzeit 19.09.12  09:00          Raum 108 Str. der OdF 1 3 KLs 17/12   Dem im April 1983 geborenen Angeklagten werden 8 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt. Er soll zwischen September 2008 und Mai 2009 in Halle, Eisleben und anderen Orten unerlaubt gewerbsmäßig mit verschiedenen Betäubungsmitteln (Amphetaminen, Kokain, Cannabis) gehandelt haben. Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.   Zu dem Termin sind keine Zeugen geladen.     Tag         Uhrzeit 24.09.12  09:30 25.09.12  09:30 01.10.12  09:30           Raum X 1.2 Justizzentrum Thüringer Straße 16 3 KLs 3/12   Der Angeklagte ist im Dezember 1953 geboren. Ihm werden Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt, außerdem Verwendung verfassungswidriger Organisationen sowie drei weitere Fälle der Vergewaltigung, ein weiterer Fall der Körperverletzung sowie Sachbeschädigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.   Der Angeklagte soll sich im Dezember 2009 an seiner ehemaligen Lebensgefährtin vergangen haben, die ihn in seiner Wohnung in Halle aufgesucht habe, um eine "letzte Aussprache" durchzuführen. Im April 2011 soll der Angeklagte an einer Straßenbahnhaltestelle in Halle den sog. Hitlergruß gezeigt haben. Ebenfalls im April und Mai 2011 soll sich der Angeklagte erneut an seiner ehemaligen Lebensgefährtin vergangen haben. Noch im Mai 2011 schließlich soll der Angeklagte versucht haben zu verhindern, dass seine ehemalige Lebensgefährtin die Rollläden zu den Fenstern ihrer Wohnung herunterließ, wobei er diese beschädigt habe. Ein herbeieilender Nachbar, der dem Treiben des Angeklagten habe Einhalt gebieten wollen, soll dabei eine Schürfwunde davongetragen haben. Der Angeklagte steht im Hinblick auf eine Alkoholerkrankung unter Betreuung. Ob seine Schuldfähigkeit beeinträchtigt war, muss die Hauptverhandlung ergeben.    

Impressum:Landgericht HallePressestelleHansering 1306108 Halle (Saale)Tel.: 0345 220-3374Fax: 0345 220-3379Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung