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Magdeburg, den 27.08.2012

Finanzminister Jens Bullerjahn legt Änderungsanträge zum Nachtragshaushalt vor

Finanzminister Jens Bullerjahn hat der Landesregierung heute ein Paket von Änderungsvorschlägen zum Nachtragshaushalt vorgelegt.   Der Hauptgrund für die Änderungsvorschläge ist die Umsetzung des neuen Entwurfs des Finanzausgleichsgesetzes, das die Finanzzuweisungen des Landes an die Kommunen in den Jahren 2013 und 2014 regelt. Insgesamt belaufen sich die vorgeschlagenen Änderungen auf über 110 Mio. ? für die Jahre 2012 und 2013.    Der Finanzminister erläuterte die wesentlichen Änderungen:   Bereits im Regierungsentwurf enthalten war der Landeszuschuss im Rahmen von Stark III (insgesamt 32 Mio. ? für die Jahre 2012 bis 2014); die Unterstützung der Kommunen durch die Kompensation der abgesenkten Hartz IV-SoBEZ (ebenfalls rd. 32 Mio. ? im Jahr 2012); die Abdeckung von unabweisbarem Mehrbedarf der Fachressorts; mit den Änderungsvorschlägen wird das FAG umgesetzt(Mehrausgaben 2013: 91 Mio. ?); die Wirtschafts- und Forschungsförderung wird gestärkt (Bindung zusätzlicher GA-Mittel, zusätzliche Mittel für den Rahmenplan Forschung und Innovation, Förderung eines Forschungsprojektes der Fraunhofer-Gesellschaft); die Änderungsvorschläge beziehen sich außerdem auf die weitgehend haushaltsneutrale Umsetzung der Änderung des Operationellen Programms. Bullerjahn: ?Der Nachtragshaushalt ist damit vor allem zweierlei: ein großes Paket zugunsten der Kommunen und kommunaler Investitionen und ein Programm zur Wirtschafts- und Forschungsförderung. Wichtig ist, dass die finanzpolitischen Ziele (keine Neuverschuldung ab 2012, Beginn der Nettotilgung ab 2013) weiter gelten.?   Der Minister erläuterte weiterhin, dass 2013 die Vorsorge geringer würde als geplant, denn nur so könne das FAG ausfinanziert werden. Das heißt, dass die Steuerschwankungsreserve von 75 Mio. Euro auf 20 Mio. Euro abgesenkt wird.  Dadurch ist es notwendig, dass in den dann folgenden Jahren mehr Geld für Vorsorgeleistungen bereitgestellt werden muss, als ursprünglich vorgesehen war.

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