Hinweise der Polizei, Bundeswehr und Landkreise im Zusammenhang mit dem Antimilitarismuscamp gegen das Gefechtsübungszentrum (GÜZ) der Bundeswehr in Letzlingen
Wegen eines beabsichtigten Antimilitarismuscamps mit Protesten und Aktionen gegen den Betrieb des GÜZ vom 12. bis 17. September 2012 in der Altmark weisen Polizei, Bundeswehr und Landkreise darauf hin, dass in diesem Zeitraum, zur Verhinderung von Störungen und Straftaten, verstärkt Personen- und Fahrzeugkontrollen, durch die Bundeswehr auf und durch die Polizei im Bereich des Truppenübungsplatzes durchgeführt werden. Die Veranstalter des Antimilitarismuscamps rufen u.a. dazu auf, ?den Militärbetrieb zu markieren, blockieren, sabotieren!? ? insofern muss davon ausgegangen werden, dass Störungen und Straftaten beabsichtigt sind. Aus gleichen Gründen wird auch ab Montag, dem 10.09.2012 die Ortsverbindungsstraße zwischen Colbitz (B 189) und Hütten (B 71) ? die sogenannte Heidestraße - für den Durchgangsverkehr (außer öffentlicher Personennah- und Anliegerverkehr) voll gesperrt. Polizei und Bundeswehr weisen nachdrücklich darauf hin, dass allein das Betreten des Truppenübungsplatzes eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einem Bußgeld bis zu 500,- Euro geahndet werden kann. Die zuständigen Landkreise weisen darüber hinaus darauf hin, dass ein Zelten in freier Natur nach dem Feld- und Forstordnungsgesetz Sachsen-Anhalt (FFOG) und das Zelten auf öffentlichen Flächen in bebauten Gebieten durch die örtlich zuständigen Behörden genehmigungspflichtig ist. Ohne vorliegende Genehmigungen stellt das Zelten in solchen Bereichen eine Ordnungswidrigkeit dar und wird konsequent verfolgt. Beide Ordnungswidrigkeiten sind bußgeldbewährt und können mit bis zu 5.000,- Euro geahndet werden. Bundeswehr, Bundes- und Landespolizei richten ab Mittwoch, dem 12.09.2012, in Letzlingen, Jävenitzer Str. 2 ein gemeinsames Pressebüro ein. Medienanfragen können somit direkt an die Pressesprecher gerichtet werden. (AvK)
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