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Magdeburg, den 11.09.2012

Gemeinsame Presseerklärung der Polizei und des Altmarkkreises Salzwedel ? Informationen in Bezug auf behördliche Maßnahmen anlässlich des Antimilitarismuscamps gegen das Gefechtsübungszentrum (GÜZ) der Bundeswehr in Letzlingen

Die Polizei und der Altmarkkreis Salzwedel informieren, dass entgegen einigen Darstellungen in den Medien, Proteste gegen das Gefechtsübungszentrum selbstverständlich durchgeführt werden können. Schließlich hat jeder Mensch das verfassungsrechtlich verbriefte Grundrecht unter anderem  auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Allerdings darf die Wahrnahme dieser Grundrechte nicht dazu dienen, Straftaten zu begehen, zu ermöglichen bzw. dazu aufzufordern. Aufrufe der Initiatoren des Camps, die u.a. dazu auffordern, den Militärbetrieb zu blockieren und zu sabotieren, womit unter anderem Straftaten wie Hausfriedensbruch, Nötigung und Sachbeschädigung zu befürchten sind, stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Auf Grund dessen haben es alle beteiligten Behörden als erforderlich angesehen, einen Sicherheitskorridor rund um den Truppenübungsplatz zu verfügen, in dem per Allgemeinverfügung Versammlungen verboten sind. Diese Allgemeinverfügung ist zwischenzeitlich vom Verwaltungsgericht Magdeburg bestätigt worden. Außerhalb eines sehr begrenzten Versammlungsverbotskorridors (siehe Grafik) um den Truppenübungsplatz herum, dürfen  sehr wohl Protestaktionen durchgeführt werden. Bei dem Truppenübungsplatz selbst handelt es sich um ein militärisches Sperrgebiet, wo  versammlungsrechtliche Aktionen innerhalb dieses Geländes absolut verboten sind. Aussagen, wonach der Polizei von einem der Mitorganisatoren  unterstellt wird, sogenannte Provokateure einzuschleusen  (nachzulesen in der Altmarkzeitung vom 12.09.2012), sind eine haltlose Unterstellung. Derartige Maßnahmen wären rechtswidrig und werden demzufolge auch nicht von der Polizei praktiziert. (BM)    

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