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Magdeburg, den 17.09.2012

Sachsen-Anhalt übermittelt fortlaufend an Parlamentarischen Untersuchungsausschuss

Zu operativen Angelegenheiten des eigenen oder eines anderen Verfassungsschutzes darf das Innenministerium grundsätzlich keine Auskünfte geben. Hier geht es um schutzwürdige Interessen Dritter.   Wer anderes fordert oder tut, setzt das Leben von Menschen aufs Spiel. Zugleich spricht sich derjenige gegen jegliche Form der verdeckten Ermittlungsarbeit bei Verfassungs- und Staatsschutz aus. Das Ende dieser verdeckten Ermittlungsarbeit würde eine nicht wieder zu schließende Lücke in das Sicherheitssystem der Bundesrepublik Deutschland reißen.   Selbstverständlich werden fortlaufend die Erkenntnisse, die während der laufenden Überprüfungen im sachsen-anhaltischen Verfassungsschutz festgestellt werden, dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Berlin übermittelt. Über diese relevanten Aktenfunde wird die hiesige Parlamentarische Kontrollkommission in Kenntnis gesetzt.

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