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Halle, den 21.09.2012

Straßenverkehrsgefährdung

Heute gegen 02:30 Uhr wird eine Funkstreifenwagenbesatzung in Halle auf einen PKW Hyundai aufmerksam, der eine auffällige Fahrweise hat. Der Aufforderung zwecks Verkehrskontrolle anzuhalten, kommt der Fahrer zunächst in der Halberstädter Straße nach, gibt dann aber wieder Gas, als die beiden Beamten auf sein Fahrzeug zukommen und entzieht sich so der Kontrolle. Die Polizeibeamten nehmen die Nachfahrt auf, der Fahrer ignoriert die Anhaltezeichen. Er fährt nicht nur sehr schnell im Stadtgebiet, sondern missachtet auch rote Ampeln und nutzt die Fahrbahn mittig. Im Bereich Trotha kommt es zur Kollision des Hyundai mit dem Funkstreifenwagen und weiterhin mit einer Lichtzeichenanlage und Blumenkübeln. Die Lichtzeichenanlage (Fußgängerampel) Trothaer Straße/ Köthener Straße wird dadurch stark beschädigt. Ein weiterer Funkstreifenwagen, der inzwischen hinzugerufen wurde, versucht die Straße vor dem Hyundai zu blockieren, doch auch mit diesem kommt es zum Zusammenstoß, dennoch fährt der PKW-Fahrer weiter. Die Funkstreifenwagen folgen dem Unfallfahrer weiter unter Nutzung von Sonder- und Wegerechten. Der Hyundai Terracan mit Salzlandkreis-Kennzeichen setzt seine Fahrt auf der Magdeburger Chaussee stadtauswärts weiter fort (in Richtung Morl, dann Richtung Teicha). In der Nähe der Ortschaft Teicha verlässt der Fahrzeugführer schließlich das Fahrzeug, mit dem er auf einen Acker gefahren ist, kann aber kurz darauf zu Fuß durch die Beamten ergriffen werden. Es handelt sich um einen 45jährigen aus Aschersleben. Es besteht der Verdacht, dass er das Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol geführt hat, was möglicherweise sein Motiv gewesen sein könnte, nicht anzuhalten. Ein Atemalkoholtest ergab 1,3 Promille, eine Blutentnahme wurde veranlasst. Der Führerschein des Mannes konnte nicht sichergestellt werden, da er nicht mitgeführt wurde. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der Ascherslebener die Polizeidienststelle heute Morgen wieder verlassen. Die Ermittlungen zur aufgenommenen Strafanzeige dauern an. Allein an den beiden Funkstreifenwagen ist ein Schaden in Höhe von ca. 8.500 Euro entstanden. Der Gesamtschaden wird auf etwa 16.500 Euro geschätzt.

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