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Magdeburg, den 25.09.2012

Jetzt Lohnsteuer-Freibeträge neu beantragen! Elektronisches Verfahren kommt 2013 ? Freibeträge entfallen

Wegen der bevorstehenden Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte wurden die Freibeträge, zum Beispiel für Fahrten zwischen der Wohnung und dem Arbeitsplatz, in den Jahren 2011 und 2012 aus den Vorjahren automatisch übernommen. Zum 1. Januar 2013 startet das neue Verfahren. Mit der Umstellung entfallen die bisher berücksichtigten Freibeträge. Ausnahme: Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene, die bereits über das Jahr 2012 hinaus gewährt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit.   Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten daher ihre Freibeträge unbedingt bis zum Jahresende 2012 neu beantragen. Würde der Termin versäumt, hätten die Bürgerinnen und Bürger mit der ersten "elektronischen Abrechnung" netto weniger in der Lohntüte. Wer Freibeträge berücksichtigen lassen möchte, beispielsweise als Berufspendler oder bei volljährigen Kindern, kann ab Oktober 2012 beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt den entsprechenden Antrag stellen - zur Vermeidung langer Wartezeiten am besten auf dem Postweg.   Unter dem Namen "ELStAM" (für "Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale") werden künftig alle Daten für den Lohnsteuerabzug zwischen Finanzämtern, Unternehmen und Arbeitnehmern digital übermittelt.   Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ihre zum 1. Januar 2013 gültigen ELStAM ab dem 1. November 2012 im ElsterOnline-Portal (www.elsteronline.de) einsehen. Dazu ist eine einmalige, kostenfreie Registrierung mit der steuerlichen Identifikationsnummer erforderlich.   Weitere Informationen erhalten Sie unter www.elster.de.  

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