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Halle (Saale), den 27.09.2012

(LG HAL) Terminsvorschau LG Halle für Oktober 2012

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In einem Strafverfahren vor dem Landgericht Halle soll er als Zeuge wahrheitswidrig angegeben haben, von dem Angeklagten keine Betäubungsmittel erworben zu haben.   Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.      Tag         Uhrzeit 04.10.12  09:00 11.10.12  09:00 15.10.12  09:00          Raum 202 Str. der OdF 1 8 KLs 1/11   Dem im August 1962 geborenen Angeklagten werden sexuelle Nötigung sowie sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person zur Last gelegt.   Er soll sich Anfang September 2009 in Sangerhausen zweimal an einem im August 1992 geborenen, geistig behinderten jungen Mann vergangen haben, den er zuvor unter Androhung von Schlägen dazu bewegt hatte, ihn in die Wohnung des Angeklagten zu begleiten.   Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.      Tag         Uhrzeit 05.10.12  09:00 15.10.12  13:00 18.10.12  09:00 23.10.12  09:00 25.10.12  09:00 01.11.12  09:00         Raum X 1.1 Justizzentrum Thüringer Straße 16 4 KLs 4/12   Dem im September 1940 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch eines Kindes in 23 Fällen zur Last gelegt, außerdem sexueller Missbrauch eines Jugendlichen.   Er soll sich zwischen 1996 und 2012 in Merseburg immer wieder verschiedene Jungen - insgesamt acht, meist im Alter zwischen 9 und 18 Jahren - in seine Wohnung gelockt haben und dort im Einvernehmen mit den Kindern sexuelle Handlungen an ihnen vorgenommen haben oder sie dazu bestimmt haben, derartige Handlungen an ihm vorzunehmen. Teilweise soll er diese Handlungen mit einer Videokamera aufgezeichnet haben.   Der Angeklagte hat die Taten teilweise eingeräumt, aber die Auffassung vertreten, sein Verhalten schade den Kindern nicht.   Für den Fall einer Verurteilung wegen aller Anklagevorwürfe droht eine Gesamtfreiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.      Tag         Uhrzeit 05.10.12  09:00 16.10.12  09:00 05.11.12  09:00 14.11.12  09:00 19.11.12  09:00          Raum 108 Str. der OdF 1 3 KLs 14/12   Dem im April 1964 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen in Tateinheit mit Nötigung in elf Fällen zur Last gelegt. Er soll sich zwischen Sommer 2007 und dem 12.11.2008 in Kötzschau an seiner im Sommer 2007 16-jährigen Stieftochter vergangen haben.   Der Angeklagte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen.   Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und 15 Jahren.      Tag         Uhrzeit 08.10.12  09:00 16.10.12  09:00          Raum X 1.2 Justizzentrum Thüringer Straße 16 8 KLs 7/12   Der Angeklagte L. ist im September 1990 geboren, der Angeklagte T. im Januar 1988. Dem L. wird schwerer Raub zur Last gelegt, dem T. Anstiftung zu dieser Tat. Der Angeklagte L. soll am 25.02.2012 gemeinsam mit einem gesondert verfolgten Mittäter den Bewohner eines Hauses in Halle Lettin überfallen und mit einem 20 cm langen Messer bedroht haben. Auf diese Weise sollen die beiden einen Flachbildschirm, etwa 30 wertvolle H0-Lokomotiven und Bargeld in Höhe von 345,00 Euro erbeutet haben. Zu dieser Tat sollen sie durch den Angeklagten T. angestiftet worden sein, dem sie die Beute abgeliefert haben sollen und der ihnen dafür 100,00 Euro überlassen haben soll.   Die Angeklagten sind im Wesentlichen geständig.   Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren, wobei der Angeklagte L. möglicherweise in den Genuss einer Strafmilderung kommen könnte, weil er durch die Identifizierung des Angeklagten T. zur Aufklärung beigetragen hat (§ 46b StGB).      Tag         Uhrzeit 09.10.12  09:00 10.10.12  09:00 18.10.12  09:00       Raum X 1.1 Justizzentrum Thüringer Straße 16 5 KLs 5/12   Dem am 06.10.1964 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch eines Kindes in insgesamt 351 Fällen zu Last gelegt.   Er soll sich zwischen Oktober 1999 und April 2005 regelmäßig  an seiner im Herbst 1999 12-jährigen Tochter vergangen haben, wenn diese in der Wohnung des Angeklagten in Elsteraue zu Besuch war - das Mädchen lebte ansonsten bei der vom Angeklagten geschiedenen Mutter.   Der Angeklagte hat sich bislang nicht zur Sache eingelassen.   Je der Taten ist mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bedroht, im Falle einer Mehrfachverurteilung wird eine Gesamtfreiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren zu bilden sein.      Tag         Uhrzeit 12.10.12  08:30 19.10.12  08:30            Raum X 0.1 Justizzentrum Thüringer Straße 16 13 KLs 7/12   Dem im Dezember 1987 geborenen Angeklagten werden Körperverletzung, Vergewaltigung und Nötigung in insgesamt drei Fällen zur Last gelegt.   Er soll im April 2011 zusammen mit zwei unbekannt gebliebenen Personen in die Wohnung eines Mannes in Eisleben eingedrungen sein und diesen mehrfach geschlagen und getreten haben.   Nachdem er zunächst die Wohnung verlassen hatte, soll er ca. eine Viertelstunde später zurückgekehrt sein und sich dann sexuell an dem Mann vergangen haben.   Am 03.09.2011 soll er den Mann erneut aufgesucht haben und ihn unter Schlägen aufgefordert haben, die zwischenzeitlich wegen der erstgenannten Taten erstattete Strafanzeige zurückzunehmen.   Der Angeklagte hat die Körperverletzungshandlungen eingeräumt, stellt aber den Vorwurf der Vergewaltigung in Abrede. Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Die bereits für Anfang August terminierte Verhandlung wurde verschoben, um die Begutachtung des Angeklagten zu ermöglichen.                                Tag         Uhrzeit 16.10.12  09:30 23.10.12  09:30 24.10.12  09:30 29.10.12  09:30 01.11.12  09:30 12.11.12  09:30 15.11.12  09:30 19.11.12  09:30 21.11.12  09:30 22.11.12  09:30       Raum 206 Str. der OdF 1 2 KLs 7/11 Wirtschaftsstrafsache   Dem im März 1951 geborenen Angeklagten werden Vorenthalten von Arbeitsentgelt in 38 Fällen sowie Steuerhinterziehung in 32 Fällen und Beihilfe zur Steuerhinterziehung in 11 weiteren Fällen zur Last gelegt. Der Angeklagte soll zwischen Juli 2006 und Februar 2010 als sog. "faktischer Geschäftsführer" einer Baufirma in Leuna nicht gemeldete Arbeitnehmer aus dem ehemaligen Jugoslawien beschäftigt haben und für diese Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 1,9 Mio. Euro nicht abgeführt haben. Ferner soll er durch die Abgabe unrichtiger Lohnsteueranmeldungen Steuern in Höhe von rund 450.000,00 Euro hinterzogen. Als faktischer Geschäftsführer einer weiteren Baufirma soll er in den Jahren 2006 und 2007 einer anderen Firma Scheinrechnungen über tatsächlich nicht erbrachte Leistungen gelegt haben. Unter Verwendung dieser Scheinrechnungen soll die andere Firma tatsächliche Umsätze verschleiert haben und so Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer in sechsstelliger Höhe nicht entrichtet haben. Der Angeklagte soll für die sogenannte "Abdeckrechnungen" einen nur geringen Teil der Rechnungssumme als Gegenleistung erhalten haben.   Es droht einer Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.      Tag         Uhrzeit 17.10.12  09:00 18.10.21  09:00 24.10.12  09:00     Raum 108 Str. der OdF 1 3 KLs 26/12   Dem im Januar 1990 geborenen Angeklagten wird gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt.   Er soll am 30.04.2011 in Halle am Rennbahnkreuz in einer Straßenbahn im Zuge einer Auseinandersetzung mit einem Fleischermesser auf einen anderen Fahrgast eingestochen und diesem Schnittwunden am rechten Handgelenk und am rechten Bein zugefügt haben.   Der Angeklagte hat sich nicht zur Sache eingelassen. Für den 17.10. sind 10 Zeugen geladen.   Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten.      Tag         Uhrzeit 23.10.12  09:00 24.10.12  09:00 09.11.12  09:00 14.11.12  09:00 20.11.12  09:00            Raum 109 Str. der OdF 1 13 KLs 12/12   Die Angeklagte L.T. ist im Februar 1950 geboren, die Angeklagte S.T. im März 1970. L.T. ist die Mutter der S.T.   Den Angeklagten werden 1.699 Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz zur Last gelegt. Die Angeklagten sollen zwischen April 2006 und Oktober 2007 von Merseburg aus ohne die erforderliche Genehmigung einen Einzelhandel mit Schlankheitspräparaten ausländischer Produktion betrieben haben, die sie dazu aus Nicht-EU- und Nicht-EWG-Staaten bezogen haben sollen. Sie sollen in russischsprachigen Tageszeitungen regelmäßig Kleinanzeigen geschaltet haben, in denen sie auf die von ihnen vertriebenen Produkte aufmerksam gemacht haben sollen. Nach Eingang von Bestellungen sollen sie die Produkte dann im Internet bestellt und die direkte Lieferung an die Kunden veranlasst haben. Dabei sollen sie Einnahmen von rund 120.000,00 Euro erzielt haben. Wie viel davon als Gewinn anzusehen ist, kann an dieser Stelle nicht angegeben werden.   Die Angeklagten haben die Vorwürfe in weiten Teilen eingeräumt. Jede der Taten ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht. Im Falle der Mehrfachverurteilung ist eine Gesamtstrafe zu bilden, die rechnerisch bis hin zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren reichen kann.     

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