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Hansestadt Stendal, den 30.09.2012

(LG SDL) - Insolvenzverfahren DAILYCER/Tangermünde

In dem anhängigen Insolvenzverfahren DAILYCER/Tangermünde ? Amtsgericht Stendal 7 IN 164/12 ? hat das zuständige Amtsgericht Stendal mit Beschluss vom heutigen Tage den Antrag des Gläubigerausschusses vom 18.09.2012 auf Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung zurückgewiesen.   Gegen diese Entscheidung ist verfahrensrechtlich das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde an das Amtsgericht Stendal eröffnet.   Über dieses Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde müsste wiederum zunächst das Amtsgericht Stendal durch einen Beschluss über die Abhilfe der Beschwerde oder über die Nichtabhilfe und deren Vorlage beim Landgericht Stendal entscheiden.   Gegenwärtig ist eine solche sofortige Beschwerde bei dem Amtsgericht Stendal noch nicht eingegangen.    

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