Enkeltrick ? Frau um mehrere tausend Euro betrogen
Eine bislang unbekannte Person gab sich am gestrigen Tage gegenüber einer 82-jährigen Frau als deren Urenkel aus und prellte sie so um einige tausend Euro. Die Geschädigte zeigte an, dass sich am Donnerstag gegen 10:30 Uhr eine männliche Person bei ihr telefonisch meldete und sich als ihr Urenkel Matthias ausgab. Der Anrufer versicherte glaubhaft, dass er günstig ein Auto kaufen könne, wofür er Geld bräuchte. Gegen 12:30 Uhr rief die Person erneut an und sagte der Dame, dass ein Mitarbeiter der Autofirma gerade in der Nähe wäre. Sie wurde aufgefordert vor die Tür zu gehen, um das Geld zu übergeben. Dieser Aufforderung kam die Frau nach. Vor der Tür sprach sie ein Unbekannter an (1.62m groß, gepflegte Erscheinung ? Näheres ist nicht bekannt), dem sie das in einer Plastiktüte verpackte Geld übergab. (BM) Ausführungen zum Enkeltrick, nachzulesen unter www.polizei-beratung.de Der so genannte Enkeltrick ist eine besonders hinterhältige Form des Betrugs, der für Sie oft existenzielle Folgen haben kann. Zum einen, weil Sie dadurch hohe Geldbeträge verlieren können oder sogar um Ihre Lebensersparnisse gebracht werden. Zum anderen sehen Sie sich häufig den Vorwürfen und dem Unverständnis Ihrer Verwandten ausgesetzt. Mit den Worten ?Rate mal, wer hier spricht? oder ähnlichen Formulierungen rufen die Betrüger bei Ihnen an, geben sich als Verwandte, Enkel oder auch gute Bekannte aus und bitten kurzfristig um Bargeld. Als Grund wird ein finanzieller Engpass oder eine Notlage vorgetäuscht, beispielsweise ein Unfall, ein Auto- oder Computerkauf. Die Lage wird immer äußerst dringlich dargestellt. Oft werden Sie durch wiederholte Anrufe unter Druck gesetzt. Sobald Sie sich bereit erklären, wird ein Bote angekündigt, der sich dann mit einem zuvor vereinbarten Kennwort ausweist und das Geld abholt. Mit dem Enkeltrick haben Täter in der Vergangenheit bereits Beträge im fünfstelligen Eurobereich erbeutet. Tipps Ihrer Polizei gegen den Enkeltrick: § Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon als Verwandte oder Bekannte ausgeben, die Sie als solche nicht erkennen. § Geben Sie keine Details zu Ihren familiären oder finanziellen Verhältnissen preis. § Halten Sie nach einem Anruf mit finanziellen Forderungen bei Familienangehörigen Rücksprache. § Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen. § Informieren Sie unter der Notrufnummer 110 sofort die Polizei, wenn Ihnen eine Kontaktaufnahme verdächtig vorkommt.
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