: 4
Halle (Saale), den 11.10.2012

(VG HAL) Verwaltungsgericht Halle holt in einem besoldungsrechtlichen Klageverfahren die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein

Das Verwaltungsgericht Halle hat in einem besoldungsrechtlichen Klageverfahren beschlossen, gemäß Art. 100 GG eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Nettoverdienst von Richtern und Staatsanwälten einzuholen, weil die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten in dem Zeitraum von 1983 bis 2010 deutlich von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt sei und dies gegen das Alimentationsprinzip gemäß Art. 33 Abs. 5 GG verstoße.   Aktenzeichen: 5 A 216/09 HALDr. Volker AlbrechtPressesprecher

Impressum:Verwaltungsgericht HallePressestelleThüringer Straße 1606112 Halle (Saale)Tel: 0345 220-2327 Fax: 0345 220-2332

Informationen zum Datenschutz finden Sie unterhttps://vg-hal.sachsen-anhalt.de/themen/datenschutzMail: presse.vg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.vg-hal.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung