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Hansestadt Stendal, den 22.10.2012

(LG-SDL) - Insolvenzverfahren DAILYCER/Tangermünde

In dem anhängigen Insolvenzverfahren über das Vermögen der DAILYCER/Tangermünde ? Amtsgericht Stendal 7 IN 164/12 - hat das Landgericht Stendal auf die Beschwerde des Gläubigerausschusses mit Beschluss vom 22. Oktober 2012 dem Antrag auf Einberufung einer Gläubigerversammlung stattgegeben. Zur Begründung ist ausgeführt, dass die formalen Anforderungen für die Einberufung einer entsprechenden Gläubigerversammlung erfüllt seien und dem Insolvenzgericht hinsichtlich der Einberufung nach dem Gesetzeswortlaut kein Ermessen zustehe.   Das Verfahren wird vor dem Amtsgericht Stendal ? Insolvenzgericht ? fortgeführt.

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