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Magdeburg, den 30.10.2012

Kabinett stimmt Entwurf des Gesetzes über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zu und gibt ihn zur Anhörung frei

Die Landesregierung hat heute dem Entwurf eines Gesetzes über die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen im Land Sachsen-Anhalt zugestimmt, der vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft vorgelegt wurde. Hatten bisher nur Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz und Bürger Europas auf der Basis der Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union einen Rechtsanspruch auf Anerkennung ihrer außerhalb Deutschlands erworbenen Berufsqualifikation, so besteht dieser Anspruch nunmehr nach den Anerkennungsgesetzen des Bundes und der Länder für jedermann, unabhängig von seiner Staatsbürgerschaft, seinem Aufenthaltsstatus und unabhängig vom Staat, in dem die Berufsqualifikation erworben wurde.   Wissenschafts- und Wirtschaftsministerin Prof. Dr. Birgitta Wolff erklärte dazu: ?Das Gesetz erhöht unter anderem für Migrantinnen und Migranten in Sachsen-Anhalt deutlich die Chance, ihre ursprünglichen Qualifikationen und Berufserfahrungen zu verwerten. So können sie sich besser und angemessen in den ersten Arbeitsmarkt integrieren. Der Wirtschaft des Landes ermöglicht es, im Land vorhandene, aber bislang nicht genutzte Qualifikationspotentiale zu heben. Zudem hilft es vor allem kleinen und mittleren Unternehmen, ausländische Berufsqualifikationen einordnen zu können. Dem sich abzeichnenden Fachkräftemangel können wir damit ein wirksames Instrument entgegensetzen.?   Es sind alle in Deutschland erfassten, beschriebenen und geregelten Berufe betroffen (Bund: z. Zt. ca. 700, Länder: weitere ca. 300 ? 500 Berufe). Derzeit leben in Sachsen-Anhalt rund 44.000 Migrantinnen und Migranten. Etwa 33.000 kommen aus so genannten Drittstaaten, haben also ihre Berufsqualifikationen außerhalb der Europäischen Union und der Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums erworben. Diese Gruppe könnte also theoretisch von dem Gesetz profitieren. Bundesweit wird von etwa 300.000 Interessenten ausgegangen.   Die Verbesserungen beim Umgang mit ausländischen Berufsqualifikationen einschließlich entsprechender Berufserfahrung sollen übergreifend und einheitlich in allen Bundesländern gelten und so auch den Wechsel zwischen den Ländern erleichtern. Sie gehen zurück auf eine Verabredung, die die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten im Oktober 2008 beim Dresdner Bildungsgipfel ?Bildung für alle ? ein Qualifizierungsinitiative für Deutschland? getroffen hatte.   Im Dezember 2010 sprach sich dann die Ministerpräsidentenkonferenz der Länder, deren Vorsitz zu dieser Zeit Sachsen-Anhalt inne hatte, für eine ?beschleunigte Schaffung von einheitlichen und unbürokratischen Regelungen der Anerkennungsverfahren von Bund und Ländern? aus. Vor diesem Hintergrund passen die Länder derzeit ihre Landesregelungen an das neue Bundesgesetz an. Auf der Basis des zum 1. April 2012 in Kraft getretenen Anerkennungsgesetzes des Bundes haben die Länder unter dem Vorsitz von Nordrhein-Westfahlen und Sachsen-Anhalt einen Muster-Anerkennungsgesetz-Entwurf für die Länder, Schritte zum einheitlichen Verwaltungsvollzug, zur Qualitätssicherung und damit zur Akzeptanz der Bescheide bei Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen abgestimmt. Auf Landesebene müssen dann im Anschluss an dieses Gesetz zwölf weitere Gesetze angepasst werden, u. a. das Architektengesetz des Landes Sachsen-Anhalt, das Ingenieurgesetz und das Beamtengesetz.   Mit der Zustimmung des Kabinetts ist der Gesetzentwurf zur Anhörung freigegeben, deren Frist am 23. November 2012 endet. Der Gesetzentwurf einschließlich einer Synopse zwischen dem Entwurf des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und dem des Bundes sowie ein Verzeichnis derjenigen, die die Landesregierung zum Gesetzentwurf anhören möchte, sind im Landesportal unter der folgenden Internetadresse abrufbar: http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=56766.        

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