Kolb: Bundesregelung zur Sicherungsverwahrung nachbessern!
Magdeburg/Berlin. Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela Kolb setzt auf den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat, um die neuen Bundesregelungen zur Sicherungsverwahrung nachzubessern. Eine Regelung zur nachträglichen Therapieunterbringung fehle trotz massiver Forderungen der Länder und eines entsprechenden Beschlusses der Justizministerkonferenz. Diese Sicherheitslücke müsse geschlossen werden, sagte Kolb vor der morgigen Sitzung des Bundesrats, in der über die Anrufung des Vermittlungsausschusses abgestimmt wird. Ohne die Möglichkeit der nachträglichen Therapieunterbringung, müsse ein Gewalt- oder Sexualstraftäter, dessen psychische Störung sich erst innerhalb des Strafvollzugs offenbart und gegen den keine Sicherungsverwahrung angeordnet oder vorbehalten worden ist, in Zukunft nach Ablauf der Strafhaft entlassen werden, obwohl die hochgradige Gefahr besteht, dass er erneut schwerste Straftaten begehen wird, erläuterte Kolb. Mit dem neuen Gesetz komme auf die Länder, die für den Vollzug zuständig sein, eine Fülle komplexer Aufgaben zu, denen man sich stelle. So baue Sachsen-Anhalt den Bereich der Sicherungsverwahrung der JVA Burg derzeit um und stocke Therapiepersonal auf. Zugleich müsse in der Gesellschaft Offenheit gegenüber resozialisierten ehemaligen Straftätern geweckt werden. Gerade vor diesem Hintergrund sei es unerlässlich, berechtigte Sicherungsbedürfnisse zu berücksichtigen. Dieses schließe ein, dass es eine gesetzliche Regelung geben müsse, um in streng umgrenzten Ausnahmefällen eine nachträgliche Therapieunterbringung zu ermöglichen.
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