(LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau
Die 2. Strafkammer hat heute gegen einen 54-jährigen Angeklagten aus Aken wegen gefährlicher Körperverletzung und fahrlässiger Tötung eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verhängt. Im Ergebnis einer mehrmonatigen Beweisaufnahme stand zur Überzeugung des Gerichts fest, dass der Mann in den Abendstunden des 02.06.2011 unter Alkoholeinfluss nach einem Streit seine Mutter im gemeinsamen Wohnhaus in Aken bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt hat, wobei diese neben anderen Verletzungen eine Kehlkopffraktur erlitt. Im Anschluss transportierte der Angeklagte das Opfer im Kofferraum seines Pkw zu einem Nebenarm der Elbe und warf es dort ins Wasser. Der Tod trat durch Ertrinken ein. Das Fahrrad seiner Mutter stellte der Angeklagte in der Nähe an einem Baum ab, um einen Suizid vorzutäuschen. Im Zuge der Ermittlungen waren sog. Mantrailer-Hunde eingesetzt, die anhand von Geruchskonserven die vom Angeklagten benutzten Wege nachverfolgen sollten. Der Beweiswert dieser Ermittlungsmaßnahme war von der Verteidigung angezweifelt worden, für das Urteil allerdings nicht von ausschlaggebender Bedeutung. Das Gericht hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, dass sowohl ein Suizid als auch eine Tatbegehung durch eine unbekannte Person angesichts der konkreten Tatumstände auszuschließen seien. Trotz der schwerwiegenden Verletzungen des Opfers sei dem Angeklagten allerdings ein Tötungsvorsatz nicht nachzuweisen. Zu seinen Gunsten sei ferner davon auszugehen, dass er seine Mutter für tot hielt, als er sie in den Fluss warf. Für eine Verurteilung wegen Mordes in Verdeckungsabsicht, wovon die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage ursprünglich ausging, sei deshalb kein Raum. Mit dem Urteil ist das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Die Verteidiger des Angeklagten hatten einen Freispruch gefordert. Frank Straube Pressesprecher
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