Fahren unter Alkoholeinfluss
Fahren unter Alkoholeinfluss Am 02.12.2012 gegen 02:00 Uhr wurde auf der BAB 14 nahe der Anschlussstelle Halle-Ost der Fahrer eines PKW Opel aufgrund seiner auffälliger Fahrweise einer Kontrolle unterzogen. Dabei gab der Fahrer (45 Jahre aus Halle) an nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein. Im Gespräch wurde zudem Atemalkoholgeruch wahrgenommen. Ein Alkoholtest vor Ort ergab einen Wert von 1,40?. Daraufhin wurde die Weiterfahrt untersagt und zwei Ermittlungsverfahren in Bezug auf: - Fahren unter Alkoholeinfluss und - Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Gegen 04:00 Uhr wurde der gleiche Fahrer trotz der bestehenden Untersagung der Weiterfahrt erneut fahrend festgestellt. Zu diesem Zeitpunkt war er mit einem Alkoholwert von 1,43? gefahren. Die Weiterfahrt wurde erneut untersagt und zwei Ermittlungsverfahren (gleiche Delikte wie oben beschrieben) eingeleitet. Um ein erneutes Weiterfahren zu verhindern, informierte der Fahrer einen Bekannten, der im Beisein der Polizei den PKW übernahm.
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