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Halle, den 10.12.2012

Tatverdächtige nach PKW-Diebstahl gestellt; Einbruch in Einfamilienhaus; Verkehrsunfall

Täter nach PKW Diebstahl gestellt  Samstagmittag wurde der Halleschen Polizei von Kollegen aus Sachsen mitgeteilt, dass im Bereich des Polizeireviers Delitzsch ein PKW aus Halle verunglückt sei. Bei der Unfallaufnahme entstand der Verdacht, dass es sich bei dem verunglückten Ford um ein gestohlenes Fahrzeug handeln könnte. Ermittlungen in Halle bestätigten dies. Das Fahrzeug war durch den Eigentümer am Vortag verschlossen in Halle-Neustadt abgestellt worden. Die beiden Insassen des verunglückten Pkws, ein 25-jähriger Hallenser und ein 26-Jähriger aus dem Saalekreis, hatten das Fahrzeug nach bisherigen Ermittlungen von dort gestohlen. Gegen sie wird nun wegen des besonders schweren Falls eines Diebstahls ermittelt.   Besonders schwerer Fall des Diebstahls Samstagabend gegen 22:00 Uhr stellten Bewohner in Nietleben fest, dass in ihr Einfamilienhaus während ihrer Abwesenheit eingebrochen wurde. Bisher unbekannte Täter verschafften sich gewaltsam Zutritt in das Gebäude, öffneten und durchwühlten Schränke und entwendeten Bargeld, EC-Karten, Schmuck und eine Digitalkamera. Die Polizei konnte umfangreich Spuren sichern.   Verkehrsunfall mit schwer verletztem Kind Am Samstagnachmittag um 17:00 Uhr ereignete sich in der Oleariusstraße ein Verkehrsunfall, bei dem ein 12-jähriger Junge schwer verletzt wurde. Der 35-jährige PKW Fahrer hielt am Ereignisort sein Fahrzeug an, um den starken Fußgängerverkehr passieren zu lassen. Als er seine Fahrt fortsetzen wollte, unterlief ihm ein Fahrfehler, sodass er sein Fahrzeug zurück setzte. Dadurch wurde der 12-Jährige angefahren und am Bein verletzt. Er befindet sich zur stationären Behandlung in einem städtischen Krankenhaus. Die hallesche Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin: Es ist Weihnachtsmarkt - Zeit! Sehr viele Personen sind zu Fuß in der Innenstadt unterwegs. Um dieses vorweihnachtliche Vergnügen unbeeinträchtigt genießen zu können, ist gegenseitige Rücksichtnahme in den betroffenen Bereichen, also auch im öffentlichen Verkehrsraum nötig. Fahrzeugführer sollten ihre Geschwindigkeit an die äußeren Bedingungen anpassen, um in Gefahrensituationen sofort bremsen zu können. Aber auch Fußgänger haben eine Sorgfaltspflicht und sollten sich vor dem Betreten von Verkehrsflächen vergewissern, dass sie ohne Gefahr die Straße überqueren können: Warten Sie für das Überqueren von Straßen, bis diese wirklich frei sind! Achten Sie auf Ihre Kinder und gehen Sie dann zügig und auf direktem Weg auf die andere Straßenseite!

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