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Magdeburg, den 11.12.2012

Kabinett verabschiedet Gesetzentwurf über die Errichtung nicht rechtsfähiger Kulturstiftungen

Das Kabinett hat am Dienstag die Reform der Stiftungsstruktur auf den Weg gebracht und die Umwandlung der Stiftungen Moritzburg und Kloster Michaelstein in nicht rechtsfähige Kulturstiftungen beschlossen. Ein entsprechendes Gesetz soll zum 1. Januar 2014 in Kraft treten. Grundlage dieses Gesetzes ist ein Beschluss der Landesregierung vom 5. Juni 2012, in dem das Kultusministerium und das Ministerium der Finanzen beauftragt wurden, einen Gesetzentwurf zur Umwandlung der Stiftung Moritzburg und der Stiftung Kloster Michaelstein in nicht rechtsfähige Stiftungen unter der treuhänderischen Verwaltung durch die Stiftung Dome und Schlösser in Sachsen-Anhalt vorzulegen.   Das Ziel des Gesetzes ist, die strukturellen Defizite in den beiden Stiftungen zu beseitigen und zukunftsfähige Organisationsstrukturen zu schaffen. So soll der bislang erhebliche bürokratische Verwaltungsaufwand, der durch die rechtliche Selbstständigkeit verursacht wurde, abgebaut werden.   Die Stiftungen behalten ihre Identität und ihren Namen bei, so dass sich an der Außenwahrnehmung nichts ändert. Ebenso bleiben die Stiftungszwecke erhalten. In beiden Stiftungen werden Stiftungsräte die Stiftung Dome und Schlösser als Treuhänder in ihrer Arbeit unterstützen. Der Gesetzentwurf wurde zwischen dem Kultusministerium, dem Finanzministerium und dem Innenministerium innerhalb der Arbeitsgruppe Stiftungsstrukturreform intensiv diskutiert, die Stiftung Dome und Schlösser war in die Beratungen einbezogen. Auch die jeweiligen Stiftungsräte sind über die geplante gesetzliche Änderung informiert.

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