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Hansestadt Stendal, den 11.12.2012

(LG-SDL) - Landrat verurteilt

Das Amtsgericht ? Schöffengericht ? Burg hat in der heutigen Sitzung den angeklagten Landrat Lothar Finzelberg wegen uneidlicher Falschaussage zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt, die das Gericht auf 2 Jahre zur Bewährung ausgesetzt hat. Als Bewährungsauflage wurde dem Verurteilten die Zahlung von 12.000,00 ? auferlegt.   Das Urteil des Amtsgerichts Burg ist nicht rechtskräftig.

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