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Burg, den 03.01.2013

Pressemitteilung Polizeirevier Jerichower Land

Burg Gefährliche Körperverletzung durch Messerstich Am Mittwochabend, gegen 21:00 Uhr, wurde der Polizei eine Messerstecherei, in der Burger Bummelmeile, gemeldet. Beim Eintreffen der Beamten vor Ort wurde bekannt, dass ein 26-jähriger Burger von einem 17-jährigen Jugendlichen mit einem Butterflymesser an Bauch und Oberarm  verletzt wurde. Nach der Tat flüchtete der Täter, ließ aber das Tatmesser und sein Basecape am Tatort zurück. Nach erfolgter Erstversorgung wurde der Geschädigte ins Krankenhaus eingeliefert, wo die nicht lebensbedrohlichen Verletzungen weiter behandelt wurden. Kurze Zeit später meldete sich der Beschuldigte freiwillig bei einer Funkstreifenwagenbesatzung. Eine freiwillige Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 1,26 Promille.  Die Polizeibeamten brachten den 17-jährigen zum Polizeirevier, wo in weiterer Folge eine Blutprobenentnahme durch einen Notarzt und eine Befragung durchgeführt wurden. Hierbei gab der Jugendliche an, sich mit dem Messer nur verteidigt zu haben, da er von dem später Geschädigten angegriffen worden sei. Die Ermittlungen werden fortgeführt.   i.A. N. Mittag, POMin

Impressum:Polizeiinspektion StendalPolizeirevier Jerichower Land  Bahnhofstraße 29 b 39288 Burg Beauftragter für PressearbeitTel: +49 3921 920 198 Fax: +49 3921 920 305 Mail: za.prev-jl@polizei.sachsen-anhalt.de

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Burg, den 03.01.2013

Pressemitteilung Polizeirevier Jerichower Land

  Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord   Polizeirevier Jerichower Land   39288 BurgBahnhofstraße 29 b   TEL:03921 920-0   FAX:03921-920-290   Verantwortlich: Thomas Kriebitzsch   TEL:03921-920-198   FAX:03921-920-304   E-Mail: thomas.kriebitzsch@polizei.sachsen-anhalt.de                                                                   www.polizei.sachsen-anhalt.de   Gommern Ohne Führerschein unterwegs Durch Polizeibeamte der Revierstation Gommern wurde am Dienstag, gegen 13:15 Uhr, die Fahrerin eines Kleinkraftrades angehalten und einer Kontrolle unterzogen. Während der Kontrolle gab die 44-jährige Fahrerin an, ihren Führerschein nicht bei sich zu haben. Allerdings war den handelnden Beamten bekannt, dass der Führerschein der Dame bereits im letzten Jahr sichergestellt wurde. Die Einleitung eines Strafverfahrens wurde ihr mitgeteilt und die Weiterfahrt untersagt.     i.A. N.Mittag POMin

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