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Magdeburg, den 15.01.2013

Grünes Licht für STARK IV Neues Programm komplettiert freiwilliges Angebot von Entschuldungshilfen des Landes Sachsen-Anhalt für seine Kommunen

Die Landesregierung hat heute für das von Finanzminister Jens Bullerjahn und Innenminister Holger Stahlknecht vorgeschlagene neue Entschuldungsprogramm für Kommunen STARK IV grünes Licht gegeben.   Mit  STARK IV werden Kommunen unter bestimmten Bedingungen beim Abbau ihrer Altfehlbeträge und der daraus resultierenden Kassenkredite bezuschusst.   Ende 2010 hatten die Kommunen Sachsen-Anhalts Fehlbeträge von etwa 1,16  Milliarden Euro angehäuft, die für das Jahr 2011 auf ca. 1,4 Mrd. anwachsen werden (Jahresendabrechnung der Kommunen steht noch aus). Diese sind allerdings sehr ungleich verteilt. Manche Kommunen haben gar keine Fehlbeträge, bei anderen sind die Fehlbeträge bis zu viermal so hoch wie die laufenden Einnahmen eines Jahres!   Das Land stellt im Rahmen von STARK IV über einen Zeitraum von 10 Jahren insgesamt 400 Mio. ? bereit, um den Kommunen beim schwierigen Weg des Abbaus der Altfehlbeträge zu helfen. Trotz dieser enormen Summe können nicht alle Wünsche der Kommunen erfüllt werden. Deswegen müssen die Mittel dort konzentriert werden, wo die Probleme am größten sind. Es ist das ausdrückliche Ziel, dass sich am Programm STARK IV auch die Kommunen beteiligen können, die eine besonders problematische Haushaltslage haben.   Die Eckpunkte des Programms: Jede teilnehmende Kommune muss einen Sockel-Betrag von 20 % der laufenden Einnahmen des Verwaltungshaushaltes als Mindest-Eigenanteil bringen. Für die Fehlbeträge, die diesen Sockelbetrag übersteigen, wird eine Mindestförderung von 30 %, höchstens jedoch 90 % vom Land gezahlt. Extra Zuschläge gibt es für Kommunen mit unterdurchschnittlicher Steuerkraft oder überdurchschnittlich hohen Altfehlbeträgen. Um den Anwuchs der Kassenkredite zu verhindern, werden zukünftig diese wieder unter einen Genehmigungsvorbehalt gestellt.   Das Programm STARK IV ist ?Hilfe zur Selbsthilfe?. Es ist mit hohen eigenen Spar-Anstrengungen durch die teilnehmenden Kommunen verbunden. Deshalb ist die Teilnahme freiwillig. Ende Januar wird der Finanzausschuss des Landtages über die Freigabe der für STARK IV nötigen 400 Mio. ? befinden.   Finanzminister Jens Bullerjahn: ?Wer als Kommune jetzt die Chance ergreift, mit Hilfe des Landes und durch große eigene Anstrengungen seine Schulden abzubauen, der wird nach erfolgreichem Ablauf des STARK IV-Programms wieder in der Lage versetzt, eigene wichtige Projekte anzugehen. Das wird dann ein immenser Standortvorteil für die Kommune.?   Innenminister Holger Stahlknecht: ?Das Land und die Kommunen sind bei finanziellen Betrachtungen als eine Einheit und Haftungsgemeinschaft zu sehen. Die Entschuldung des Landes kann nur konsequent fortgesetzt werden, wenn auch die Kommunen ihren Beitrag leisten. Diese Entschuldung wird jetzt mit Hilfe des Landes möglich.?   Beispiel für die Teilnahme an STARK IV:   Die Kommune X hat zum 30.11.2011 Altfehlbeträge von 9,7 Mio. ?.   Förderfähig davon sind nun die Beträge, die 20 % der bereinigten Einnahmen des Verwaltungshaushaltes übersteigen. Diese bereinigten Einnahmen des Verwaltungshaushaltes betrugen 5,2 Mio. ?. 20 % davon sind 1,04 Mio. ?.   Diese 1,04 Mio. ? werden von den Gesamtfehlbeträgen abgezogen ? es bleibt eine förderfähige Summe von Altfehlbeträgen der Kommune X in Höhe von 8,66 Mio. ?.   Darauf sind zuerst die 30 % Grundförderung anzuwenden. (1)   Dazu kommen Zuschläge für eine unterdurchschnittliche Steuerkraft und einen über dem Landes-Durchschnitt liegenden Altfehlbetrag. Die Steuerkraft der Kommune X beträgt nur 66,6 % des Landesdurchschnitts. Für jeden Prozentpunkt unterdurchschnittlicher Steuerkraft wird ein Zuschlag von 0,6 % gewährt. Das ergibt einen ersten Zuschlag von 20 %.(2)   Ein zweiter Zuschlag errechnet sich aus dem überdurchschnittlichen Altfehlbetrag. Der Altfehlbetrag (9,7 Mio. ?) hat gegenüber den bereinigten Einnahmen des Verwaltungshaushaltes ein Ausmaß von 186,54 %. Für jeden Prozentpunkt, der die 20 % - Marke übersteigt, wird hier ein Zuschlag von 0,2 gewährt. Also: 186,54 ? 20 = 166,54. Darauf 0,2 % entspricht 33,31 %. (3)   Endrechnung:   (1) + (2) + (3) = Gesamtförderbetrag   30 % + 20 % + 33,31 % = 83,31 %.   86,31 % der förderfähigen 8,66 Mio. ? sind dann etwa 7,215 Mio. ?.   Der Gesamtförderbetrag für die Kommune X beträgt also 7,215 Mio. ?. Vorausgesetzt, sie entscheidet sich für eine Teilnahme an STARK IV.   (Die Werte sind im Bsp. gerundet, im Einzelfall werden sie natürlich bis auf den Cent genau berechnet.)

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