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Magdeburg, den 16.01.2013

Innen-Staatssekretär weist Vorwurf zurück: ?Akten beim Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt wurden rechtmäßig vernichtet?

Innen-Staatssekretär Prof. Dr. Ulf Gundlach hat einen Vorwurf des Landtagsabgeordneten Sebastian Striegel als ?glatte Lüge? zurück gewiesen. ?Der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt hat keinerlei Akten illegal vernichtet?,  betonte Gundlach. Striegel befinde sich offenbar weiterhin im politischen Blindflug. Er sei gut beraten, sich vor öffentlichen Erklärungen über den Sachverhalt zu informieren.   ?Die gesetzliche Pflicht zur Vernichtung bestimmter Akten aufgrund von datenschutzrechtlichen Bestimmungen und grundgesetzlich verbrieften Rechten von Personen hat gemäß Paragraf 11 Absatz 2 Satz 2 des Verfassungsschutzgesetzes des Landes Vorrang vor der Anbietung zur Archivierung durch das Landeshauptarchiv nach Paragraf 9 des Archivgesetzes des Landes?, betonte Gundlach.   Dies bedeutet: keine einzige Akte, die in Sachsen-Anhalts Verfassungsschutz vernichtet wurde, hätte dem Landeshauptarchiv zur Archivierung angeboten werden müssen. Die Akten sind rechtmäßig vernichtet worden.   Der Staatssekretär stellte sich unmissverständlich vor die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes. ?Durch den Vorwurf des Abgeordneten Striegel werden Mitarbeiter verdächtigt, Akten vorsätzlich zur Verschleierung vernichtet zu haben und damit kriminell tätig geworden zu sein. Das ist ein unglaublicher Vorgang.?  

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