Polizei durchsucht 9 Wohnungen - Indooranlage und Btm sichergestellt LK Harz
Durchsuchungsmaßnahmen der Polizei in der Drogen-Szene Indooranlage und Betäubungsmittel sichergestelltLandkreis Harz / Hettstedt ? Am 16.01.2013, in der Zeit von 07.00 Uhr bis 16.45 Uhr, führten Polizeikräfte verschiedener Dienststellen Durchsuchungsmaßnahmen in neun Wohnungen bzw. Objekten durch. Die Durchsuchungsobjekte befanden sich in Quedlinburg, Ditfurt und Hettstedt. Mit der Aufnahme der Ermittlungen gegen einen Beschuldigten im April 2012 wurden schrittweise Erkenntnisse gewonnen, dass eine vierköpfige Tätergruppierung im Raum Quedlinburg gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubten Handel treibt. Am 16.01.2013 wurden insgesamt neun Objekte von sechs Tatverdächtigen im Alter von 26 bis 31 Jahren durchsucht. In diesem Einsatz wurden neben Spezialkräften des Revierkriminaldienstes Harz, dem Sachgebiet 4 auch Einsatzkräfte der Landesbereitschaftspolizei, des Zentralen Einsatzdienstes der Polizeidirektion Nord und des Polizeireviers Mansfeld / Südharz (Wohnsitz eines Tatverdächtigen) einbezogen. Die Durchsuchung führte zum Auffinden einer Indooranlage mit insgesamt 120 Pflanzen verschiedener Wuchshöhe und Blütenstand sowie diversem Equiqment zum Anbau von Cannabis. Zudem wurden weitere Beweismittel gesichert, die den Beschuldigten zugeordnet werden konnten. Hierbei ragen die Sicherstellungen von ca. 9000 Gramm Cannabisblüten, einer Aufzuchtanlage für Psilocybinpilze und die Sicherstellung von ca. 600 Gramm Amphetamin heraus. Als Zufallsfunde wurden 31 Heizkörper in einer Beschuldigtenwohnung vorgefunden und sichergestellt. Hierzu laufen ebenso die Ermittlungen wie auch zu 180 m gesicherten Kupferleitungen mit verschiedenen Querschnitten (Buntmetalldiebstahl) und der Sicherstellung eines hochwertigen Mountainbikes. Im Zuge der Realisierung dieser Durchsuchungen wurde ein Beschuldigter vorläufig festgenommen. Das Untersuchungsergebnis der sichergestellten Betäubungsmittel im Landeskriminalamt steht gegenwärtig aus. Das Ergebnis der qualitativen und quantitativen Bestimmung der Stoffe bestimmt den weiteren Fortgang in dieser Sache. Die Entscheidung zur Stellung eines Haftbefehlsantrages beim zuständigen Amtsgericht steht somit noch aus.



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