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Dessau-Roßlau, den 18.01.2013

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat Januar 2013

Vor der 2. großen Strafkammer des Landgerichts als Schwurgericht beginnt am 30.01.2013 um 09.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen vier derzeit inhaftierte litauische Staatsangehörige im Alter zwischen 21 und 31 Jahren, denen die Staatsanwaltschaft unter anderem erpresserischen Menschenraub und Raub mit Todesfolge vorwirft.   Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sollen die Angeklagten dem 39-jährigen späteren Geschädigten in den Abendstunden des 09.01.2012 auf dem Parkplatz ?Rosselquelle? auf der Bundesautobahn 9 (Kilometer 49,5) aufgelauert haben. Den Parkplatz hatte der Geschädigte mit einem gemieteten Transporter auf dem Weg von München zum Wohnort seiner Eltern in der Nähe von Hamburg angefahren. Bei seiner Rückkehr von der Toilette sollen die Männer ihn überwältigt, gefesselt und auf der Ladefläche des Fahrzeugs eingesperrt haben. Sodann sollen sie mit dem Transporter sowie ihrem eigenen Pkw von der Autobahn auf die Bundesstraße 187 gefahren sein. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagten den Transporter zwischen Coswig und Roßlau auf einer nicht einsehbaren Waldlichtung abstellten und in der Folge dort vom Geschädigten unter massivster Gewalteinwirkung die Herausgabe von Kreditkarten nebst dazugehörigen PIN-Nummern erzwangen. Das Fahrzeug mit dem noch immer gefesselten Opfer sollen sie später auf einem anderen Waldweg in der Nähe von Roßlau zurückgelassen haben, wo es erst am 15.01.2012 aufgefunden wurde. Der Geschädigte, der seinen schweren Verletzungen erlag, trug bei dem Tatgeschehen unter anderem mehrere Rippenfrakturen, einen Querbruch des Brustbeins sowie Verletzungen des Kehlkopfes davon. Nach den rechtsmedizinischen Feststellungen war Todesursache eine Lungenfettembolie.   Gegenstand der Anklage sind darüber hinaus mehrere Taten des Computerbetruges. Die Angeklagten sollen mit den erbeuteten Kreditkarten unter Verwendung der PIN-Nummern in Coswig, Wittenberg und Potsdam Geld abgehoben und Lebensmittel und diverse Bekleidung im Gesamtwert von etwa 4.000,00 ? eingekauft haben.   Das Gericht hat abweichend von der Anklage das Hauptverfahren auch wegen Mordes aus Habgier eröffnet. Es geht davon aus, dass die Angeklagten hinreichend verdächtig sind, mit zumindest bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt zu haben.   Das Verfahren gegen einen weiteren mutmaßlichen Mittäter hat die Staatsanwaltschaft abgetrennt, weil dieser durch die litauischen Strafverfolgungsbehörden bislang nicht ausgeliefert worden ist. Im Falle einer rechtzeitigen Auslieferung kommt gegebenenfalls eine Verbindung der Verfahren in Betracht.   Die Angeklagten sind in der Vergangenheit teils in Deutschland, teils in Litauen bereits massiv strafrechtlich in Erscheinung getreten. Gegen zwei der Männer hat das Landgericht Neuruppin wegen einer ähnlich gelagerten Tat, die das dortige Opfer allerdings überlebt hat, im Juli 2012 eine Einheitsjugendstrafe von sechs Jahren bzw. eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verhängt.   Das Gericht hat zunächst folgende Fortsetzungstermine anberaumt:   11.02.2013, 09.00 Uhr, 12.02.2013, 09.00 Uhr, 19.02.2013, 12.30 Uhr, 20.02.2013, 09.00 Uhr, 25.02.2013, 09.00 Uhr, 26.02.2013, 09.00 Uhr, 04.03.2013, 09.00 Uhr, 07.03.2013, 09.00 Uhr, 11.03.2013, 09.00 Uhr, 13.03.2013, 09.00 Uhr, 18.03.2013, 09.00 Uhr, 21.03.2013, 09.00 Uhr.   Mit den Prozessbeteiligten sind darüber hinaus vorsorglich weitere Hauptverhandlungstermine bis August 2013 abgestimmt.   Die Eltern sowie die Brüder des Opfers treten in dem Verfahren als Nebenkläger auf.   Dreh- und Fotogenehmigungen gelten als erteilt. Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Prozessverlaufs wird jedoch darum gebeten, die Absicht der Anfertigung von Bild- oder Tonaufnahmen der Presseabteilung des Landgerichts rechtzeitig vorher anzuzeigen.   Az.: 2 Ks 115 Js 4512/12       Frank Straube Pressesprecher

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