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Magdeburg, den 13.02.2013

Stiftungsstrukturreform Landesstiftungen können ihr Kapital wie das Land anlegen

Am 13. Februar 2013 haben die Vorstände der Kunststiftung, der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz, der Stiftung Kloster Unser Lieben Frauen, der Kloster Bergeschen Stiftung, der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz und der Stiftung Leucorea in Anwesenheit von Finanzminister Bullerjahn, Finanzstaatssekretär Richter und Kultusstaatssekretär Dr. Hofmann im Finanzministerium Verträge unterzeichnet, die ihnen eine gemeinsame Kapitalanlage mit den Vermögen des Landes ermöglichen.   Durch Bündelung der Geldanlagen der Stiftungen und des Landes werden die Kosten der Geldanlage signifikant reduziert. Gleichzeitig wird dadurch sichergestellt, dass die Mittel der Landesstiftungen einheitlich nach denselben Standards wie die Mittel des Landes (z. B. Pensionsfonds) investiert werden. Die Mittel der Landesstiftungen können transparent integriert werden, in dem eine Landesstiftung jeweils ein eigenes Depot bei der vom Land beauftragten Depotbank eröffnet und dort in die für das Land aufgelegten Spezialfonds investiert. Dadurch bleiben die Stiftungsvermögen trotzdem separiert und unabhängig.   Finanzminister Bullerjahn: ?Die Möglichkeit der Geldanlage für Landesstiftungen mit Vermögen des Landes ist in dieser Form in Deutschland einzigartig. Das Land hilft den Stiftungen dadurch mit den Veränderungen auf den Finanzmärkten umzugehen.?   Die Unterzeichnung ist ein weiterer Meilenstein im Rahmen der Stiftungsstrukturreform die das Ministerium der Finanzen und das Kultusministerium federführend gemeinsam mit den anderen Stiftungsressorts derzeit durchführt. Neben der Umwandlung einiger Stiftungen (der Stiftung Moritzburg und Stiftung Kloster Michaelstein, die durch die Stiftung Dome und Schlösser als Treuhänderin verwaltet werden) sollen dabei vor allem durch verstärkte Nutzung von Verwaltungsdienstleistungen der Landeseinrichtungen (z.B. Bezügestelle bei der Oberfinanzdirektion, Landeshauptarchiv, Familienkasse, Bau und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt, Landgesellschaft) und durch neue Formen des Zusammenwirkens der Stiftungen untereinander (z. B. einer Service GmbH) Synergieeffekte erzielt werden.     Hintergrund: Das Land Sachsen-Anhalt hat seit 1992 insgesamt 20 staatliche Stiftungen des öffentlichen Rechts errichtet oder wiedereingerichtet, darunter vier Leibniz-Institute. Als reine Landesstiftungen bestehen davon 15 Stiftungen vor allem im Kulturbereich, die Landesmittel von jährlich rund 35 Mio. ? erhalten.

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