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Magdeburg, den 21.02.2013

Arbeitsminister Bischoff: Öffentlich geförderte Beschäftigung wichtig / Zeit für erneuten Bundesratsvorstoß nicht reif

v:* {behavior:url(#default#VML);} o:* {behavior:url(#default#VML);} w:* {behavior:url(#default#VML);} .shape {behavior:url(#default#VML);} Rede des Arbeitsministers Norbert Bischoff im Landtag am 21. Februar zu TOP 25 ?Öffentlich geförderte Beschäftigung neu gestalten? / Fraktion DIE LINKE  Sperrfrist: Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort! Die Diskussion zum Thema ?Öffentlich geförderte Beschäftigung? und deren Ausgestaltung begleitet uns bereits seit den 90er Jahren. Öffentlich geförderte Beschäftigung hat in diesem Zeitraum Höhen und Tiefen erlebt. Wir alle wissen, dass es zuletzt im Zuge der Instrumentenreform im Jahre 2011 noch einmal erhebliche Einschnitte bei den gesetzlichen Möglichkeiten zur Finanzierung von öffentlich geförderter Beschäftigung gegeben hat. Seitdem werden diese nicht mehr als eine aktive Leistung aus der Arbeitslosenversicherung gefördert, sondern ausschließlich aus der steuerfinanzierten Grundsicherung für Arbeitssuchende. Grundsätzlich stehen zwei Maßnahmetypen zur öffentlich geförderten Beschäftigung bereit: Das sind erstens die Arbeitsgelegenheiten, also die sogenannten Ein-Euro-Jobs, sowie zweitens die Bezuschussung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse im Rahmen des Paragrafen 16e. Beiden Regelungen ist gemein, dass sie in der Umsetzung erheblichen Restriktionen unterliegen, unter anderem der, dass Personen lediglich für maximal zwei Jahre in einem Rahmenzeitraum von fünf Jahren an diesen Maßnahmen partizipieren dürfen. Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt in Sachsen-Anhalt in den zurückliegenden Jahren insgesamt positiv entwickelt hat. Die Zahl der registrierten Arbeitslosen ist rückläufig. Es muss aber auch festgestellt werden, dass der Anteil der Langzeitarbeitslosen selbst bei positiver wirtschaftlicher Entwicklung relativ konstant bei 30 Prozent geblieben ist. Unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklungstrends und der sich verschärfenden Fach- und Arbeitskräftesituation besteht hier Handlungsbedarf, um Arbeitskräftepotenziale für die Zukunft erschließen zu können. Es bedarf insbesondere wirksamer Instrumente, um Integrationshemmnisse wie fachliche Defizite sowie gesundheitliche und soziale Probleme abzubauen. Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit der Menschen zu erhalten, zu stärken oder auch wiederherzustellen. Öffentlich geförderte Beschäftigung ist dabei ein notwendiges Instrument. Um die Wirksamkeit der öffentlich geförderten Beschäftigung zu erhöhen, bedarf es jedoch auch einer längerfristigen und die individuellen Problemlagen berücksichtigenden Integrationsbegleitung. Diese komplexe Herangehensweise wird von uns seit Ende des vorherigen Jahres im Programm ?Familien stärken ? Perspektiven eröffnen? erprobt. Im Fokus des Programms stehen insbesondere junge arbeitslose Alleinerziehende und Arbeitslose aus jungen Familien. Sie werden unterstützt und begleitet, um die einer Arbeitsaufnahme entgegenstehenden Hemmnisse zu bewältigen und sich über eine öffentlich geförderte Beschäftigung neue berufliche Chancen zu eröffnen. Dabei wird die öffentlich geförderte Beschäftigung in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen umgesetzt. Sowohl die Arbeitnehmenden als auch die Arbeitgeber werden während der Beschäftigungsphase durch sogenannte Familienintegrationscoaches begleitet. Ziel ist einerseits, Stabilität und Ausdauer der zuvor Arbeitslosen in der Erwerbsarbeit zu stärken und Rückfälle in vorherige Verhaltensweisen und Problemmuster zu vermeiden. Andererseits geht es darum, Arbeitgeber dabei zu unterstützen, die Potenziale auch von eher arbeitsmarktfernen Personen zu erkennen und für das Unternehmen zu erschließen. Wir sehen in diesem komplexen Ansatz der Arbeitsförderung einen tragfähigen Weg, zusätzlich Potenzial erschließen zu können. Ich halte also öffentlich geförderte Beschäftigung, insbesondere auch mit entsprechenden Begleitmaßnahmen, grundsätzlich für ein geeignetes Instrument, Langzeitarbeitslosigkeit auch in Sachsen-Anhalt zu verringern und soziale Integration und gesellschaftliche Teilhabe durch Beschäftigung zu fördern. Allerdings bedarf es für einen wirkungsvollen Einsatz verlässlicher Rahmenbedingungen. Dazu gehört auch die Sicherung der Finanzierung. Ein besonders wichtiger Punkt ist dabei, dass wir Regelungen brauchen, die uns erlauben, Mittel der Grundsicherung ? also einer passiven Leistung ? die wir durch Finanzierung öffentlich geförderter sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze einsparen, in einem bestimmten Umfang wieder zur Finanzierung dieser Arbeitsplätze einzusetzen. Auch müssen wir über qualitative Anforderungen reden. Die Länder Brandenburg, Bremen, Baden-Württemberg, Hamburg und Rheinland-Pfalz haben mit ihrem Entschließungsantrag ?Öffentlich geförderte Beschäftigung neu gestalten? eben diese Rahmenbedingungen und qualitative Anforderungen formuliert und in den Bundesrat eingebracht. Der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE weicht nur in wenigen Punkten von den Inhalten des eben genannten Antrags ab. Dies betrifft insbesondere die Forderung nach einer voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Damit werden Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt. Damit wird erreicht, dass bei erneuter Arbeitslosigkeit die Unterstützung nicht mehr steuerfinanziert erfolgt, sondern über das reguläre System der Arbeitslosenversicherung. Auch will die Fraktion DIE LINKE Regelungen zur Zusätzlichkeit der Angebote, die andere Arbeit auch im sozialen Bereich nicht be- oder verhindert. Gerade dieser Punkt impliziert jedoch die Gefahr der Schaffung arbeitsmarktferner Beschäftigungsverhältnisse. Aus diesem Grunde sollte bei der Bezuschussung der Lohnkosten grundsätzlich auf das Prinzip des Minderleistungsausgleichs abgestellt werden, der allen Arbeitgebern gewährt werden kann, die Arbeitslose mit entsprechend geminderter Leistungsfähigkeit beschäftigen. Unter dieser Bedingung wäre dann ein gleichberechtigter Zugang von allen Arbeitgebern zu öffentlich geförderter Beschäftigung eröffnet. Unterm Strich muss festgehalten werden: Der Entschließungsantrag der Länder zur Ausgestaltung der öffentlich geförderten Beschäftigung fand im Bundesrat keine Mehrheit. Und auch auf Seiten der Bundesregierung gibt es bislang in dieser Richtung keine Bewegung. Insofern sehe ich für eine erfolgreiche Durchsetzung dieses Anliegens auf Bundesebene trotz der veränderten Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat derzeit  kaum eine Chance. Ich freue mich daher sehr über den Alternativantrag der Regierungsfraktionen, der den Fokus nicht allein auf eine erneute Behandlung des Themas auf Bundesebene richtet, sondern auch unsere derzeitigen Bemühungen auf Landesebene in den Blick nimmt und diese unterstützt. Wir sind selbst sehr gespannt, welche Erfolge wir mit unserem Ansatz im Programm ?Familien stärken? erreichen können und ich bin sehr gerne bereit darüber auch detailliert im Ausschuss zu berichten. Normal 0 21 false false false MicrosoftInternetExplorer4 st1:*{behavior:url(#ieooui) } /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman"; mso-ansi-language:#0400; mso-fareast-language:#0400; mso-bidi-language:#0400;}

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