Arbeitsminister Bischoff: Wir brauchen einheitliche Lohnuntergrenzen
Normal 0 21 false false false MicrosoftInternetExplorer4 Rede des Arbeitsministers Norbert Bischoff im Landtag am 21. Februar zu TOP 14 ?Entwurf eines Gesetzes zur Verabschiedung eines Mindestlohngesetzes für das Land Sachsen-Anhalt ? / Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Es gilt das gesprochene Wort! Die Diskussion um die Einführung einer gesetzlich geregelten Lohnuntergrenze in Deutschland wird seit einiger Zeit mit zunehmender Intensität geführt. Man kann festhalten, dass es in großen Teilen von Gesellschaft, Wissenschaft und Politik inzwischen einen Konsens über die Notwendigkeit einer allgemein verbindlichen Mindestlohnregelung gibt. Auch wir hier im Landtag von Sachsen-Anhalt diskutieren nicht zum ersten Mal über dieses Thema. Die Fakten sind allen weitgehend bekannt und sie sind deutlich: Es geht um nicht weniger als die Einkommensbedingungen von knapp 200.000 Beschäftigten in Sachsen-Anhalt. Dies sind über 20 Prozent aller Menschen, die in unserem Land einer Arbeit nachgehen. Würde man zudem die indirekt betroffenen Kinder in die Berechnung einbeziehen, käme man auf weit höhere Zahlen. Alles in allem sind die Lebenschancen von mehr als jeder zehnten Einwohnerin bzw. jedem zehnten Einwohner unseres Landes betroffen! Viele dieser Menschen führen derzeit noch ein Leben am Rand des wirtschaftlichen Existenzminimums. Die Landesregierung ist sich ihrer Verantwortung durchaus bewusst. Nicht zuletzt deswegen wurde das Engagement für faire Löhne und die Bekämpfung von Lohndumping als ein wichtiges Ziel in die Koalitionsvereinbarung aufgenommen. Allerdings steht dort auch, dass wir uns für die Stärkung der Sozialpartnerschaft und Tarifautonomie einsetzen wollen. Denn nach unserer Auffassung gehört auch das zur Schaffung attraktiver Rahmenbedingungen für die Beschäftigten im Land. Nach meiner Auffassung bilden aber gesetzlich geregelte Lohnuntergrenzen und Tarifautonomie keinen Gegensatz. Ein Blick auf die Beschäftigten, um die es hier geht, zeigt nämlich, dass eine verbindliche bundeseinheitliche Regelung die Tarifpartnerschaft nicht weiter schwächt. Es sind vor allem die Bereiche Konditorei, Bäckerei, Fleischerei das Friseurhandwerk und die Floristikfachbetriebe, in denen heute für Stundenlöhne von weniger als fünf Euro gearbeitet wird. Hierbei handelt es sich um aktuell gültige Tariflöhne - das heißt um Löhne, die Gewerkschafter und Arbeitgeber miteinander vereinbart haben. Die Gründe für solche Tarifabschlüsse sind ebenfalls allen bekannt: Ein bis vor kurzem großes Überangebot von Arbeitskräften bei gleichzeitig sehr geringem gewerkschaftlichen Organisationsgrad hat die Durchsetzungskraft von Arbeitnehmerinteressen in Sachsen-Anhalt erheblich geschwächt. Diese Situation in den genannten Problembranchen zeigt, dass wir uns nicht allein auf die Tarifautonomie berufen können. Wir brauchen einheitliche Mindestlohngrenzen, die ein weiteres Ausfransen der Lohnstrukturen nach unten verhindern. Ich möchte deshalb die heutige Debatte zum Anlass nehmen, mich noch einmal klar und deutlich zu einer einheitlichen Mindestlohnregelung zu bekennen. Diese macht aber nur Sinn, wenn sie auf Bundesebene durchgesetzt wird. Von der Mehrheit der Länder im Bundesrat wird derzeit eine weitere Bundesratsinitiative zur Einführung eines gesetzlich geregelten Mindestlohns vorbereitet. Die dort eingebrachten Vorschläge unterscheiden sich gar nicht so sehr von dem heute debattierten Gesetzentwurf. Grundlegend ist auch hier die Forderung eines Bruttoarbeitsentgeltes je Zeitstunde in Höhe von 8,50 Euro. Die Anpassung des Mindestlohnsatzes soll jährlich erfolgen und ebenfalls durch eine Mindestlohnkommission ? bestehend aus je drei Vertreterinnen und Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie drei weiteren sachverständigen Personen aus der Wissenschaft ? bestimmt werden. Ich würde als Arbeitsminister des Landes Sachsen-Anhalt diese Initiative im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundesrates unterstützen. Bereits die Debatte um die Thüringer Mindestlohn-Initiative hat gezeigt, dass es parteiübergreifend viele gemeinsame Vorstellungen darüber gibt, wie eine Mindestlohnregelung ausgestaltet werden sollte. Der vorliegende Entwurf hebt noch einmal die Gemeinsamkeiten der Vorschläge hervor, die derzeit im politischen Raum stehen. Ob eine landesspezifische Regelung in dieser Situation zielführend ist, kann und sollte meines Erachtens in den Ausschüssen geklärt werden. /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman"; mso-ansi-language:#0400; mso-fareast-language:#0400; mso-bidi-language:#0400;}
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