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Magdeburg, den 21.02.2013

?Es darf keinen Generalverdacht geben? / Gesundheitsminister Bischoff gegen Gruppendiskriminierung bei Blutspende

v:* {behavior:url(#default#VML);} o:* {behavior:url(#default#VML);} w:* {behavior:url(#default#VML);} .shape {behavior:url(#default#VML);} Rede von Gesundheitsminister Norbert Bischoff im Landtag am 21. Februar zu TOP 21 / Abbau von gruppenbezogener Diskriminierung im Bezug auf Blutspende-Regelungen / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Sperrfrist: Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort! Wenn es um Blutspende geht, dann steht an erster Stelle natürlich der Gesundheitsschutz. Bluttransfusionen müssen unbedenklich und frei von Krankheiten sein. Dafür wird viel getan: Der Gesundheitszustand von Blutspendern wird überprüft, das Blut wird getestet, Fragebögen sind auszufüllen. Das Personal ist qualifiziert und wird auch fortlaufend weitergebildet. Blutspendeeinrichtungen müssen kontrollieren und dokumentieren. Sehr viele Menschen in Sachsen-Anhalt sind auf Spenderblut angewiesen. Regelmäßig wird daher von Blutspendediensten und Kliniken zum Spenden aufgerufen. Menschen, die sich bereit erklären, ihr Blut für die Behandlungen Kranker zu spenden, werden händeringend gesucht. Ein genereller Ausschluss bestimmter Personengruppen von der Blutspende sollte daher gut überlegt sein. Vor der Blutabnahme muss jeder Spender eine ärztliche Voruntersuchung durchlaufen, bei der neben einer Vielzahl von messbaren Vitalparametern auch Risikofaktoren festgestellt werden. Dazu gehören Auslandsaufenthalte in Regionen mit erhöhtem Infektionsrisiko, infektiöse Vorerkrankungen sowie Fragen nach häufig wechselnden Sexualpartnern und Partnerinnen sowie Tätigkeiten als männliche oder weibliche Prostituierte. Bei männlichen Spendern steht außerdem die Frage nach männlichen Sexualpartnern an. Die derzeit geltenden Richtlinien zur Gewinnung von Blut von Bundesärztekammer und Paul-Ehrlich-Institut stellen homo- und bisexuelle Männer in eine ähnliche Risikogruppe wie Drogenabhängige, Prostituierte und Strafgefangene. Ihnen wird die Möglichkeit zur Blutspende verwehrt. Ohne Frage soll die größtmögliche Sicherheit von Blutspenden gewährleistet werden. Dennoch stellt der pauschale Ausschluss von homosexuellen Männern von der Blutspende einen Generalverdacht her. Ein Ausschluss von Männern, die mit anderen Männern Sex haben, rührt aus  der Tatsache, dass in den späten 80er Jahren gehäuft HIV durch Blutprodukte übertragen wurde. Damals hat die Gesellschaft kompromisslos reagiert, um jedes mögliche Risiko auszuschalten. Der Sicherheit der Empfänger von Blutprodukten wurde absolute Priorität eingeräumt - auch um den Preis, dass viele Menschen ungerechtfertigt ausgeschlossen werden. Wir sind aber nicht mehr in den 1980er Jahren, wir sind im Jahr 2013. Die Tests auf HIV-Antikörper sind heute äußerst zuverlässig. Daher stellt sich berechtigt die Frage, ob weiterhin ein Dauerausschluss von homosexuellen Männern gerechtfertigt ist. Interessanterweise wurde die genannte Richtlinie zur Gewinnung von Blut zuletzt im Jahr 2010 geändert, ohne dabei jedoch auf die aktuellen Entwicklungen einzugehen. Das heißt, dass nach wie vor eine Diskriminierung von homosexuellen Männern vorliegt. Diese nach wie vor bestehende Diskriminierung hat bereits im Dezember vergangenen Jahres im Landtag von Nordrhein-Westfalen zu Diskussionen geführt. Die dortige Landesregierung steht der Abschaffung der Diskriminierung homosexueller Männer positiv gegenüber und wird sich im März im Rahmen einer Sozialausschusssitzung weiter mit diesem Thema beschäftigen. Nicht allein in Deutschland, auch in anderen Ländern Europas und darüber hinaus gibt es zu diesem Thema eine lebhafte Diskussion. Die Ergebnisse sind sehr unterschiedlich. Ein gutes Beispiel bietet Italien: Dort können homosexuelle Männer schon seit 2001 offiziell Blut spenden. Ein sprunghafter Anstieg von HIV-infizierten Blutspenden wurde nicht festegestellt. In Spanien, Australien und Südafrika hingegen gelten Regelungen, die homosexuelle Männer befristet von einer Blutspende zurückstellen. Hier wird aber sexuelle Enthaltsamkeit teils über Jahre hinweg verlangt. Das nenne ich unrealistisch. Ich bin der Auffassung, dass sexuelle Präferenzen nicht darüber entscheiden dürfen, ob Blut gespendet werden darf oder nicht. Daher sollten Blutspender nicht nach der Zugehörigkeit zu Risikogruppen, sondern explizit nach dem Risikoverhalten gefragt werden. Es darf keinen Generalverdacht geben. Normal 0 21 false false false MicrosoftInternetExplorer4 st1:*{behavior:url(#ieooui) } /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman"; mso-ansi-language:#0400; mso-fareast-language:#0400; mso-bidi-language:#0400;}

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