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Dessau-Roßlau, den 22.02.2013

Kriminalitäts- und Verkehrsgeschehen

  Dieseldiebstahl Auf der Baustelle in der Neuendorfstraße wurde zum wiederholten male aus einem Baufahrzeug der Dieselkraftstoff entwendet. Trotz Umfriedung der Baustelle, verschafften sich die unbekannten Täter Zugang. Der Schaden beträgt knapp 400 Euro. Kabeldiebstahl Am gestrigen Tag wurde bekannt, dass Unbekannte im Zeitraum vom 16.02.- 21.02.13 vom Gelände eines Betriebes in der Elisabethstraße mehrere Hundert Meter Kupferkabel entwendet haben. Das Kabel wurde in verschiedenen Verteilerkästen demontiert. Durch die Kripo konnten am Tatort zahlreicher Spuren gesichert werden. Die Schadenssumme ist noch nicht bekannt. Unerlaubte Schrottsammlung Am 21.02.13 gegen 10.30 wurden im Bereich Ziebigk zwei Männer durch die Polizei angetroffen, welche Elektroschrott, wie z.B. einen Kühlschrank und Staubsauger, in ihre Fahrzeug verluden. Die Geräte waren zuvor von Bürgern zur Entsorgung bereit gestellt worden. Nach Überprüfung der Personalien mussten die Männer unter polizeilicher Begleitung ihre Ladung an der Entsorgungsstelle der Stadt in der Polysiusstraße entsorgen. Gegen die Männer wurde ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz eingeleitet.   In diesem Zusammenhang weist die Polizei auf die bestehenden Vorschriften hin, welche jeden Bürger betreffen: Hinweise zur Sammlung von Elektrogeräten: Gemäß § 13 (1) KrW-/AbfG besteht für Abfälle aus privaten Haushaltungen Überlassungspflicht gegenüber dem öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger (sog. örE). Zu diesen Abfällen gehören natürlich auch alle Elektrogeräte. Darauf stellt auch § 9 Abs 1 u. 2 ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz). Der örE entsorgt in Dessau-Roßlau im Holsystem (Abholung nach Anmeldung von zu Hause) und im Bringsystem (Eigenanlieferung durch den Bürger an der Sammelstelle an der Deponie). Durch die bestehende Überlassungspflicht ist das gewerbliche oder gemeinnützige Einsammeln von Elektrogeräten nicht erlaubt. Hinweise zum Sammeln von anderen Abfällen: § 35 Abfallsatzung der Stadt Dessau-Roßlau - Anzeigepflicht gewerblicher und karitativer Sammlungen ? Gewerbliche und karitative Sammlungen von Abfällen zur Verwertung (z.B. Schrott, Altpapier, Alttextilien, Altschuhe) sind vor der Durchführung der Stadt Dessau schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige muss den Tag oder die Tage der Sammlung, das Sammelgebiet und die einzusammelnden Abfallarten zur Verwertung beinhalten. Die Betreiber der Sammlung geben auf Anforderung durch die Stadt Dessau Auskunft über Art und Menge der gesammelten Abfälle und zu deren Verwertung.   Verkehrsgeschehen   Verkehrsüberwachung   Im Verlauf des 21.02.13 haben Beamte des Polizeireviers in der Dessauer Innenstadt verstärkte Kontrollen zu Gurt- und Handyverstößen, sowie zum Verhalten der Radfahrer durchgeführt. Es mussten insgesamt 27 Verwarn- und Bußgelder ausgesprochen werden, d.h. dass die betroffenen Verkehrsteilnehmer zwischen 15,- ? und 40,- ? plus Punkte in Flensburg  jeweils zur Verantwortung gezogen werden mussten. Diese Kontrolle hat einmal mehr gezeigt, dass zu viele Verkehrsteilnehmer die Regeln der StVO nicht ernst nehmen. Diese Schwerpunktkontrollen werden zeitnah wiederholt.   Fahren unter Alkoholeinfluss   Am 22.02.2013 gegen 02.22 Uhr  eine 50-jährige Fahrerin eines Pkw Toyota einer Verkehrskontrolle unterzogen. Es konnte Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt werden. Ein freiwilliger Test ergab einen Wert von 1,42 Promille. Eine Blutprobenentnahme wurde im Polizeirevier Dessau-Roßlau durchgeführt. Der Führerschein der Fahrerin wurde beschlagnahmt und eine Strafanzeige wegen Führen eines Fahrzeuges bei Fahrunsicherheit infolge Alkoholgenusses gefertigt.   Weiterhin wurde am 22.02.2013 gegen 06.50 Uhr ein 52-jähriger Fahrer eines Pkw BMW im Stadtgebiet von Dessau-Roßlau durch seine unsichere Fahrweise auffällig. Er fuhr ohne Licht, überfuhr Fußwege und fuhr mit seinem Pkw  in die Gegenspur so das nur durch eine Gefahrenbremsung anderer Verkehrsteilnehmer ein Zusammenstoß vermieden werden konnte. Die Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 2,58 Promille. Eine Blutprobenentnahme wurde in einer Arztpraxis in der Heidestraße durchgeführt. Der Führerschein des 52-Jährigen wurde sichergestellt. Eine Strafanzeige wegen Führen eines Fahrzeuges bei Fahrunsicherheit infolge Alkoholgenusses wurde gefertigt.   Verstoß Pflichtversicherungsgesetz   Während der Streife wurde am 21.02.2013 gegen 13.30 Uhr im Stadtgebiet von Dessau-Roßlau durch Polizeibeamte in der Damaschkestraße ein 47-jähriger Fahrer eines Pkw Skoda  mit entstempelten Kennzeichen festgestellt. Anzeige wegen Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz wurde gefertigt.   Auffahrunfall   Am 21.02.2013 gegen 18.44 Uhr kam es auf der Randstraße zu einem Verkehrsunfall mit Sachschaden. Ein 32-jähriger Fahrer eines Pkw Audi befuhr die Bundesstraße 185 in Richtung Dessau-Zentrum. Auf Höhe der Einmündung Köthener Straße musste er sein Fahrzeug verkehrsbedingt an einer Lichtzeichenanlage halten. Ein nachfolgender 22-jähriger Fahrer eines Pkw Honda fuhr auf. Der Sachschaden konnte noch nicht beziffert werden.      

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