: 6
Halle (Saale), den 25.02.2013

(LG HAL) Terminsvorschau LG Halle

Normal 0 21 false false false MicrosoftInternetExplorer4 /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman"; mso-ansi-language:#0400; mso-fareast-language:#0400; mso-bidi-language:#0400;} Tag         Uhrzeit 26.02.13  09:00 28.02.13  09:00 04.03.13  09:00         Raum X 1.1 Justizzentrum Thüringer Straße 16 5 KLs 5/13   Dem im Dezember 1984 geborenen Angeklagten werden Computerbetrug in 13 Fällen sowie gewerbsmäßiger Betrug in 6 Fällen zur Last gelegt.   Er soll zwischen im Mai und Juni 2012 in Halle regelmäßig zusammen mit seiner Freundin ältere Bürgern in deren Wohnungen aufgesucht, sich von ihnen die EC-Karten und die zugehörigen PIN erschlichen haben und damit Geld abgehoben haben. Der Angeklagte soll einen Teil der Opfer gekannt haben, weil er sie bereits früher im Rahmen seiner sog. "Drückertätigkeit" aufgesucht habe, um Ihnen etwa Verträge zum Stromanbieterwechsel anzubieten. Insgesamt soll der Angeklagte auf diese Weise mindestens 17.000,00 Euro erbeutet haben.   Der Angeklagte ist in vollem Umfange geständig. Er hat angegeben, er habe das Geld gebraucht, weil seine Freundin schwanger gewesen sei. Er habe allerdings das meiste Geld verspielt.   Dem Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 15 Jahren.      Tag         Uhrzeit 04.03.13  09:00 07.03.13  09:00 13.03.13  09:00     Raum 109 Str. der OdF 1 6 KLs 1/13   Dem im Oktober 1967 geborenen Angeklagten wird (teils schwerer) sexueller Missbrauch eines Kindes zur Last gelegt.   Er soll sich zwischen September 1997 und Juli 2004 in Merseburg regelmäßig an seiner im Juli 1990 geborenen Nichte vergangen haben, wenn diese bei ihm zu Besuch war.   Der Angeklagte hat die Vorwürfe bestritten.   Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe zwischen zwei und fünfzehn Jahren.      Tag         Uhrzeit 07.03.13  09:00 25.03.13  13:00         Raum X 1.2 Justizzentrum Thüringer Straße 16 3 KLs 29/12   Dem im August 1989 geborenen Angeklagten wird versuchter Raub in Tateinheit mit Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll am frühen Morgen des 09.11.2011 in Halle einen Passanten zu Boden gestoßen und von im die Herausgabe von Bargeld verlangt haben. In der sich anschließenden Rangelei soll  der Geschädigte eine Zerrung und eine Verletzung am Kinn erlitten haben, der Angeklagte soll dann beim Erscheinen weiterer Passanten von dem Geschädigten abgelassen haben, ohne etwas zu erbeuten.   Der Angeklagte hat sich nicht zur Sache eingelassen   Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter neun Monaten.      Tag         Uhrzeit 08.03.13  09:00 27.03.13  09:00         Raum 109 Str. der OdF 1 13 KLs 28/12   Der Angeklagte St. ist im Juli 1985 geboren, der Angeklagte S. im Mai 1986. Den Angeklagten wird versuchter schwerer Raub zur Last gelegt.   Sie sollen 16.12.2010 gemeinsam mit einem gesondert verfolgten jugendlichen Mittäter den Bewohner eine Wohnung in Eisleben mit einem Messer bedroht und zur Herausgabe von Bargeld aufgefordert haben. Da der Geschädigte sich aber wehrte und auf den S. einschlug, sollen die Angeklagten ihr Vorhaben aufgegeben haben.   Die Angeklagten haben sich nicht zur Sache eingelassen.   Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu 7 Jahren und 6 Monaten.      Tag         Uhrzeit 11.03.13  08:30       Raum 202 Str. der OdF 1 5 KLs 4/13   Die Angeklagte S. ist im Oktober 1980 geboren, die Angeklagte H. im Oktober 1960, die Angeklagte W. im Februar 1960.   Mit Urteil vom 12.10.2010 hatte das Landgericht Halle die drei Angeklagten wegen Betruges in Tateinheit mit strafbarer Werbung zu Freiheitsstrafen zwischen 2 und 3 Jahren verurteilt. Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass die Angeklagten zwischen Mai und Dezember 2006 ein sog. Aus- und Weiterbildungsprogramm in Gestalt eines mehrteiligen Persönlichkeitsentwicklungs-Seminares vertrieben haben, wobei die als Kunden geworbenen Verbraucher ihre vertragliche Verpflichtung nicht eingingen, weil sie das Seminar besuchen wollten, sondern im Hinblick auf die ihnen in Aussicht gestellten Provisionen für die Mitarbeit in einem von einem weiteren Täter geführten Unternehmen, wobei die Mitarbeit ausschließlich in der Anwerbung weiterer Kunden bestehen sollte (sog. Schneeballsystem).   Auf die Revision der Angeklagten  hat der Bundesgerichtshof das Urteil mit Beschluss vom 09.11.2011 aufgehoben und zur Begründung unter anderem ausgeführt, es sei nicht ausreichend festgestellt, ob die Neukunden tatsächlich über die Hintergründe des Schneeballsystems getäuscht wurden, wie es für die Erfüllung des Betrugstatbestandes erforderlich ist. Es sei auch denkbar, dass einige Interessenten das System durchschaut und trotzdem mitgemacht hätten (BGH, Beschl. v.  09.11.2011, 4 StR 252/11, vgl. www.bundesgerichtshof.de). Die Verhandlung ist nunmehr zu wiederholen. Die Kammer hat zunächst nur einen Verhandlungstag ohne Zeugen anberaumt.      Tag         Uhrzeit 18.03.13  09:00 28.03.13  09:00 03.04.13  09:00 04.04.13  09:00 22.04.13  09:00         Raum 109 Str. der OdF 1 6 Ks 1/13 nicht öffentliche Sitzung   Der im März 1994 geborene Angeklagte war mit Urteil des Landgerichts Halle vom 27.01.2012 wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von 4 Jahren verurteilt worden. Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass er am 15.04.2011 gegen 22:40 Uhr in Zeitz nach einem Wortwechsel ohne weitere Vorwarnung einen 23-jährigen Passanten mit einem Taschenmesser erstochen habe.   Mit Urteil vom 27.09.2012 hat der Bundesgerichtshof auf die Revision des Angeklagten das Urteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Jugendkammer des Landgerichts Halle zurückverwiesen. Nach der Begründung des Bundesgerichtshofs ist nicht hinreichend festgestellt, dass der Angeklagte nicht in Notwehr gehandelt habe. Die Entscheidung ist unter dem Aktenzeichen 4 StR 197/12 auf www.bundesgerichtshof.de abrufbar   Die Beweisaufnahme wird daher zu wiederholen sein. Da der Angeklagte zur Tatzeit Jugendlicher war, ist die Verhandlung nicht öffentlich (§ 48 JGG). Die Tat kann mit den Sanktionen des Jugendstrafrechts geahndet werden, als schärfste Sanktion kommt eine Jugendstrafe bis zu 10 Jahren in Betracht.      Tag         Uhrzeit 18.03.13  09:30 20.03.13  09:30 21.03.13  09:30       Raum X 1.2 Justizzentrum Thüringer Straße 16 3 KLs 42/12   Dem im Dezember 1967 geborenen Angeklagten wird Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll am Abend des 12.02.2011 in Halle im Zusammenwirken mit unbekannt gebliebenen Mittätern in eine  Wohnung in Halle eingebrochen sein und auf den dort  angetroffenen Bewohner eingeschlagen und eingetreten haben. Dann soll er aus der Wohnung ein Handy, einen Fernseher sowie verschiedene Waffen und Bargeld in Höhe von ca. 50,00 Euro entwendet haben. Der Bewohner soll multiple Frakturen im Gesichtsbereich erlitten haben, er musste im Universitätskrankenhaus Halle stationär behandelt werden.   Der Angeklagte hat sich bislang zum Tatvorwurf nicht eingelassen. Der Bewohner der Wohnung will ihn erkannt haben, weil es sich um den Lebensgefährten seine Ehefrau handele.   Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.      Tag         Uhrzeit 21.03.13  09:00 03.04.13  13:30 04.04.13  13:30     Raum 109 Str. der OdF 1 6 KLs 2/13   Dem im Dezember 1979 geborenen Angeklagten werden schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und Verbreitung pornographischer Schriften zur Last gelegt.   Er soll sich im Sommer 2010 in Helbra an zwei Mädchen im Alter von 6 bzw. 12 Jahren vergangen haben.   Der Angeklagte hat die Vorwürfe in Abrede gestellt.   Im Falle der Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.      Tag         Uhrzeit 27.03.13  09:00 03.04.13  09:00 12.04.13  09:00     Raum 108 Str. der OdF 1 4 KLs 1/12   Dem im  Juli 1965 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch eines Kindes bzw. einer Schutzbefohlenen in insgesamt 7 Fällen zur Last gelegt.   Er soll sich zwischen Dezember 2007 und Dezember 2011 in Halle und anderen Orten an seiner im August 1994 geborenen Stieftochter vergangen haben, die gemeinsam mit ihm, ihrer Mutter und einer weiteren Tochter in einer Wohnung in Halle lebte.   Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren keine Angaben zur Sache gemacht.   Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter 6 Monaten.     

Impressum:Landgericht HallePressestelleHansering 1306108 Halle (Saale)Tel.: 0345 220-3374Fax: 0345 220-3379Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung