EU-Kommission akzeptiert Luftreinhaltepläne für Magdeburg und Halle
Die Europäische Kommission hat die Luftreinhaltepläne für die Ballungsräume Magdeburg und Halle akzeptiert. Mit den Plänen wird gezeigt, wie der Grenzwert von Stickstoffdioxid bis zum 1. Januar 2015 eingehalten werden kann. Damit würdigt die Europäische Kommission die gemeinsamen Anstrengungen der Umweltverwaltung des Landes und der Städte zur Verbesserung der Luftqualität. Der seit 2010 geltende Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) zum Schutz der menschlichen Gesundheit von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter gemäß Luftqualitätsrichtlinie wird in Deutschland in stark verkehrsbelasteten Gebieten nicht überall eingehalten. Deshalb haben die Bundesländer für insgesamt 57 Gebiete von der mit Artikel 22 der Luftqualitätsrichtlinie (2008/50/EG) eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht, bei der Europäischen Kommission Fristverlängerung für die Einhaltung der Grenzwerte in Bezug auf NO2 zu beantragen. Eine Fristverlängerung kann bis Ende des Jahres 2014 in Anspruch genommen werden. Mit Entscheidung vom 20. Februar 2013 hat die Europäische Kommission mitgeteilt, dass sie für 24 Gebiete die beantragten Fristverlängerungen akzeptiert. Einwände wurden für 33 Gebiete erhoben. Deutliche Grenzwertüberschreitungen über das Ende des Jahres 2014 hinaus werden von der Kommission nicht akzeptiert. Sachsen-Anhalt hatte für die Ballungsräume Magdeburg und Halle eine Fristverlängerung für die Einhaltung der Grenzwerte von NO2 beantragt. In beiden Städten wird der seit 2010 geltende Grenzwert für Stickstoffdioxid nicht eingehalten. Deshalb wurden im Jahr 2011 die Luftreinhaltepläne für diese Städte fortgeschrieben. In den Plänen wird prognostiziert, dass der Grenzwert für NO2 ab 2015 eingehalten werden kann, wenn alle Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität konsequent umgesetzt werden. Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission der Verlängerung der Frist für das Erreichen der NO2-Grenzwerte bis zum 1. Januar 2015 für die Ballungsräume Magdeburg und Halle zugestimmt. Der Beschluss der Europäischen Kommission ist im Internet unter https://ec.europa.eu/environment/air/quality/legislation/time_extensions.htm zu finden.
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