Pressemitteilung Polizeirevier Stendal
Ermittlungsgruppe ?Baseball? erfolgreich abgeschlossen Mit der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Stendal vom 06.03.2013 fand eine monatelange Ermittlungsarbeit der Kriminalbeamten des Polizeireviers Stendal den erfolgreichen Abschluss. Bereits im November 2011 wurde eine Ermittlungsgruppe mit dem Namen ?Baseball? ins Leben gerufen, weil es deutliche Hinweise auf einen schwunghaften Drogenhandel mit Amphetaminen in der Altmark gab. Warum Baseball ? Weil das Amphetamin angeblich in Form eines Balles geliefert wurde und der Wirkstoff chemisch eine Base ist. Darum Baseball. Die Ermittlungen der Drogenfahnder konzentrierten sich zu Beginn auf einen 29-jährigen Drogendealer aus der Altmark. Ab Ende 2011 wurden gezielte Maßnahmen gegen diese Person und dessen Umfeld durchgeführt. Am 10.05.2012 klickten dann erstmals die Handschellen. Mit Unterstützung von Spezialkräften des LKA und der Landesbereitschaftspolizei wurde das Haus des jungen Altmärkers durchsucht. Dabei konnten umfassende Beweismittel beschlagnahmt werden. Die Beamten fanden an diesem Tag allein 2,4 Kilogramm Haschisch, 1,8 Kilogramm Amphetamin, ca. ein halbes Kilogramm Marihuana und einige Hundert Gramm Psilocybinpilze. Auch wurde ein größerer Bargeldbetrag beschlagnahmt. Unter der Last der zusammen getragenen Beweise legte der Beschuldigte ein umfassendes Geständnis ab. Die Gerichtsverhandlung gegen ihn war dann auch schnell erledigt. Unter Beachtung seines sogenannten Nachtatverhaltens, blieb es bei dem bis dahin nicht vorbestraften Mann bei einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Auch nach Entlassung des Altmärkers wird er noch lange an seine Taten zurückdenken müssen, wurde gegen ihn doch eine Gewinnabschöpfung im Bereich von mehreren zehntausend Euro richterlich angeordnet. Gegen eine zweite, noch im heranwachsenden Alter befindliche männliche Person aus dem Raum Salzwedel wurden in diesem Zusammenhang ebenfalls zielgerichtete Maßnahmen durchgeführt, die auch in der Festnahme am 10.05. mündeten. Da dieser junge Mann schon mehrfach wegen ähnlicher Delikte vorbestraft war und zum Zeitpunkt der Festnahme unter Bewährung stand, war die Inhaftierung des Altmärkers eine logische Konsequenz. Im Oktober 2012 wurde er vor dem AG Salzwedel angeklagt und zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Zum Zeitpunkt der Festnahme der beiden Personen war den Ermittlern des Revieres bereits klar, wer der Zulieferer war. Ein unscheinbarer 31-Jähriger aus der tiefsten Altmark entpuppte sich als kräftiger Drogendealer. Unter der Woche einer geregelten Arbeit nachgehend, widmete er sich am Wochenende dem schwunghaften Drogenhandel, um so sein Gehalt üppig aufzubessern. Auch bei ihm war dann am 05. Juli Schluss, zuerst wurde sein Gehöft durchsucht, eine Woche später war bereits der Haftbefehl angeordnet und er wurde am 13. Juli zu Hause festgenommen. Bei ihm wurden neben anderen wichtigen Beweismitteln eine nicht geringe Menge an Kokain, ca. 100 Gramm, und ein größerer Bargeldbetrag beschlagnahmt. Der Altmärker räumte die ihm vorgeworfenen Taten zwar ein, leistete aber keinen eigenen Beitrag bei der Wahrheitsfindung, so dass die Staatsanwaltschaft Stendal keine ?mildernde Umstände? bei der Beantragung der Strafe einbringen konnte. Durch die Staatsanwaltschaft wurden 4 Jahre Freiheitsstrafe beantragt, bei der ersten Verhandlung vor dem AG Stendal wurde der Täter zu 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Nachdem die StA, als auch die Verteidigung gegen das Urteil in Berufung gingen, wurde die Verhandlung vor dem Landgericht Stendal neu anberaumt. Hier wurde dann das Urteil bestätigt. Auch bei dem Drogendealer wird sich nach der Verbüßung der Freiheitsstrafe noch oftmals sein Verhalten in Erinnerung bringen. Gegen ihn wurde eine Gewinnabschöpfung angeordnet, weit über 100.000 ?. Im Zuge der Ermittlungen wurden gegen insgesamt weitere 65 Personen Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz geführt, meist handelte es sich hier um die Käufer von Drogen, sogenannte Konsumenten.
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