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Magdeburg, den 26.03.2013

1 Jahr Anerkennungsgesetz des Bundes in Sachsen-Anhalt: Positive Bilanz Tullner: Stärkere Öffnung für im Ausland erworbene Berufsqualifikationen ist richtig und wichtig

Eine positive Bilanz nach einem Jahr Anerkennungsgesetz des Bundes in Sachsen-Anhalt hat Wissenschaftsstaatssekretär Marco Tullner gezogen. ?Die stärkere Öffnung für im Ausland erworbene Ausbildungen und Berufserfahrungen ist richtig und wichtig. Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Anerkennung dieser beruflichen Qualifikationen, der seit einem Jahr besteht, ist auch in Sachsen-Anhalt gut angelaufen. Dadurch erhöht sich die Chance, dass der Taxi fahrende Arzt aus der Ukraine oder die in der Schule putzende Lehrerin aus Russland auch bei uns im Land immer mehr der Vergangenheit angehören?, sagte Tullner heute in Magdeburg.   In Sachsen-Anhalt gibt es viele Migrantinnen und Migranten, die ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen anerkennen lassen wollen. So hat sich die Zahl der Anerkennungsanträge von Ärzten und Krankenpflegern, die ihre Ausbildung außerhalb der Europäischen Union absolviert haben, im vergangenen Jahr im Land auf rund 250 verdoppelt. Auch bei Lehrern und Ingenieuren war im vergangenen Jahr ein enormes Interesse zu beobachten, ihre ausländischen Berufsqualifikationen anerkennen zu lassen. Die Anträge dafür kommen vor allem von Menschen, die schon in Deutschland wohnen, gefolgt von Interessenten aus Russland, USA und Spanien. Auch bezogen auf ausländische Hochschulqualifikationen gibt es ein reges Anerkennungsinteresse. Sie werden nach dem Anerkennungsgesetz behandelt, wenn ein Beruf ausgeübt werden soll, der staatlich reglementiert ist, z.B. Ärztin oder Lehrerin. In allen anderen Fällen werden die ausländischen akademischen Qualifikationen durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen Bonn (ZAB) nach dem Lissabonner Anerkennungsübereinkommen bewertet.     Tullner betonte: ?Die Entwicklung ist positiv für den Arbeitsmarkt im Land und für die Migrantinnen und Migranten. Einerseits können wir zusätzliche Fachkräfte gewinnen, andererseits können sich hier lebende Ausländer besser integrieren, wenn sie ihre außerhalb der EU erworbenen Qualifikationen auf dem ersten Arbeitsmarkt verwerten.? Derzeit leben in Sachsen-Anhalt rund 44.000 Migrantinnen und Migranten. Davon stammen knapp 30.000 aus so genannten Drittstaaten, sie können theoretisch vom neuen Anerkennungsgesetz profitieren.   Hintergrund: Die Umsetzung des seit 1. April 2012 geltenden Bundesgesetzes in Sachsen-Anhalt wird ebenso wie die entsprechende Gesetzgebung für landesrechtlich geregelte Berufe (z.B. Lehrer, Ingenieure oder Erzieher) federführend vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft koordiniert. Gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen führt Sachsen-Anhalt zudem den Vorsitz einer Arbeitsgruppe zur Koordinierung einer länderübergreifend einheitlichen Anerkennungsgesetzgebung und deren Umsetzung.   Der Anerkennungsanspruch betrifft alle in Deutschland erfassten, beschriebenen und geregelten Berufe. Dazu gehören auf Bundesebene mehr als 600 und auf Länderebene weitere rund 500 Berufe. Nach Antragstellung wird die im Ausland erworbene Berufsqualifikation mit einen deutschen Referenzberuf verglichen. Falls keine Gleichwertigkeit gegeben ist, werden wesentliche Unterschiede und Ausgleichsmaßnahmen benannt, die einen Berufszugang ermöglichen. Auch Berufserfahrung kann zum Ausgleich wesentlicher Umstände herangezogen werden. Bundesweit gibt es rund 10.000 Anerkennungsstellen. In Sachsen-Anhalt sind es etwa 50, darunter beispielsweise das Landesverwaltungsamt, die Ingenieurkammer oder die Architektenkammer. Das Landesgesetz zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen bezogen auf landesrechtlich geregelte Berufe soll im April dem Landtag zur Beratung übergeben werden.

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