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Halle (Saale), den 26.03.2013

(LG HAL) Bevorstehende Verhandlungen in Strafsachen am Landgericht Halle

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In seinem Haus soll er neben Betäubungsmitteln auch unerlaubt erlaubnispflichtige Munition aufbewahrt haben.   Der Angeklagte hat sich nicht zur Sache eingelassen. Er wird vor allem durch einen mutmaßlichen Mittäter belastet.   Es droht eine Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr und 15 Jahren.     Tag         Uhrzeit 10.04.13  08:30 18.04.13  08:30 26.04.13  08:30 14.05.13  08:30 15.05.13  08:30      Raum 202 Str. der OdF 1 1 Ks 9/12   Der Angeklagte ist im Mai 1974 geboren.   Mit der Anklageschrift wird ihm gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Eingriff in den Straßenverkehr zur Last gelegt.   Er soll am Abend des 13.01.2012 in der Absicht, seinem Leben ein Ende zu bereiten, mit seinem Pkw Ford Fiesta die B91 in Merseburg in Richtung Halle befahren und sein Fahrzeug dabei auf die Gegenfahrbahn gesteuert haben. Er soll dann mit etwa 110 km/h auf einen entgegenkommenden Pkw Nissan zugefahren sein, um mit diesem frontal zu kollidieren. Trotz eines Ausweichmanövers durch den Fahrer des Nissan soll es zum Zusammenstoß gekommen sein, den der Angeklagte schwer verletzt überlebt habe. Die drei Insassen des Nissan sollen Schürfwunden und Prellungen sowie Frakturen an Schlüsselbein und Mittelfuß, Zeh und Lendenwirbel davongetragen haben.   Der Angeklagte hat sich unmittelbar nach dem Vorfall dahingehend eingelassen, dass er sich an nichts erinnern könne.   Die Anklage wurde zunächst zum Amtsgericht - Schöffengericht erhoben, dann aber von der Schwurgerichtskammer des Landgerichts übernommen, weil auch eine Verurteilung wegen eines versuchten Tötungsdeliktes in Betracht kommt. In diesem Falle droht eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.     Tag         Uhrzeit 16.04.13  09:30 17.04.13  09:30 24.04.13  09:30 30.04.13  09:30      Raum X 1.2 Justizzentrum Thüringer Straße 16 4 KLs 6/12   Dem im Februar 1985 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch eines Kindes in 20 Fällen zur Last gelegt.   Er soll sich zwischen Juni 2011 und Oktober 2012 in seiner Wohnung in Halle mehrfach an einem im Juni 2011 5-jährigen Jungen vergangen haben, der von seiner Mutter in die Wohnung des Angeklagten gebracht worden sei, damit der Angeklagte auf ihn aufpasse.   Der Angeklagte hat die Vorwürfe in Abrede gestellt.   Für den Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.     Tag         Uhrzeit 17.04.13  09:30 19.04.13  09:00 26.04.13  09:00 13.05.13  10:00 15.05.13  09:30      Raum 206 Str. der OdF 1, am 26 04. im Justizzentrum 2 KLs 1/13   Dem im Februar 1963 geborenen Angeklagten wird gewerbsmäßiger Betrug zur Last gelegt.   Er soll im Oktober 2010 in Leipzig dem Geschäftsführer einer neu gegründeten GmbH wahrheitswidrig vorgespiegelt haben, er könne der GmbH gegen Überlassung von 100.000,00 Euro als "Rückversicherung" und eines Honorars in Höhe von 5.000,00 Euro in der Schweiz einen günstigen Kredit verschaffen. Von den ihm daraufhin überwiesenen 100.000,00 Euro soll der Angeklagte 39.000,00 Euro abgehoben bzw. auf eigene Konten weiterüberwiesen haben, das Honorar in Höhe von 5.000,00 Euro habe er sich auszahlen lassen. Tatsächlich soll der Angeklagte zu keinem Zeitpunkt willens oder in der Lage gewesen sein, den versprochenen Kredit zu verschaffen.   Der Angeklagte hat sich nicht zur Sache eingelassen.   Es droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren.     Tag         Uhrzeit 18.04.13  09:00 22.04.13  09:00      Raum X 0.1 Justizzentrum Thüringer Straße 16 6 KLs 5/13   Der Angeklagte L. ist im Dezember 1993 geboren, der Angeklagte E. im Mai 1989, der Angeklagte S. im März 1988.   Den Angeklagten werden schwerer Raub, gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung zur Last gelegt.   Sie sollen in der Nacht zum 18.11.2012 in Querfurt einem Mann vor dessen Wohnung aufgelauert haben und ihn, als er die Wohnung verließ und zu seinem Auto ging, überfallen haben. Dabei sollen sie ihn mehrfach bewusstlos geschlagen und zwischenzeitlich gefesselt haben. Mit dem Pkw des Geschädigten sollen sie dann nach Reinsdorf gefahren sein und den Pkw dann mit dem bewusstlosen Geschädigten zurückgelassen haben, nachdem sie dem Geschädigten Handy und Navigationsgerät entwendet hatten. Der Geschädigte soll eine Gehirnerschütterung, ein Hämatom am Auge sowie Fesselspuren davon getragen haben.   Der S. ist vollumfänglich geständig, der E. beruft sich auf Erinnerungslücken. L. dagegen bestreitet jede Beteiligung.   Für den Fall der Verurteilung droht den Angeklagten E. und S. eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Der Angeklagte L. war zur Tatzeit Heranwachsender, so dass die Anwendung von Jugendstrafrecht in Betracht kommt; in diesem Falle drohen Sanktionen bis hin zu einer Jugendstrafe von 10 Jahren.    

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