Zum Verkauf des Schlosses Germersleben Innenministerium weist Vorwürfe gegen den Verfassungsschutz aufs Schärfste zurück
Der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt prüft den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel und setzt diese ein, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Für den jetzt geforderten Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel, also eine Observation, den Einsatz eines V-Mannes oder möglicherweise eine Telefonüberwachungsmaßnahme des Erwerbers des Schlosses lagen und liegen keine rechtlichen Voraussetzungen vor. Es gab keine Anhaltspunkte, die den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gerechtfertigt hätten. Der Einsatz solcher Mittel wäre aber unabdingbare Voraussetzung zum Erlangen der in Rede stehenden Information gewesen. Die Vorwürfe gegenüber dem Verfassungsschutz sind daher haltlos. Die Einhaltung von Recht und Gesetz gilt auch beim Umgang mit Personen aus der rechten Szene. Ebenso gilt, dass auch Personen aus dem links- wie rechtsextremistischen Bereich die Teilnahme am Rechtsverkehr der Bundesrepublik Deutschland nicht verwehrt werden kann. ?Wir sollten als Demokraten zusammen stehen, um uns auf der Grundlage von Recht und Gesetz gegen Rechts zu engagieren, wo es nur geht. Zur Rechtsbeugung oder gar zum Rechtsbruch lasse ich mich jedoch nicht verleiten?, betonte Holger Stahlknecht, Minister für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt.
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