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Halle (Saale), den 11.04.2013

(VG HAL) Biodieselanlage Wittenberg darf vorläufig weiter produzieren

Das Verwaltungsgericht Halle hat mit Beschluss vom 12. April 2013 ? 4 B 20/13 HAL ? in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die aufschiebende Wirkung der Klage der Louis Dreyfus Commodities Wittenberg GmbH (LDC) gegen eine Untersagungsanordnung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 20. Dezember 2012 wiederhergestellt, mit der der Betrieb der Ölmühle der LDC in Wittenberg-Piesteritz mit sofortiger Wirkung untersagt worden war. Die Entscheidung hat zur Folge, dass der Betrieb der Ölmühle durch LDC vorläufig weiterhin zulässig ist.Für die Entscheidung des Gerichts waren folgende Gründe maßgeblich: Die Rechtmäßigkeit der Untersagungsanordnung des Landesverwaltungsamtes konnte in dem vorläufigen Rechtsschutzverfahren ? auch bei summarischer Prüfung ? nicht hinreichend sicher beurteilt werden, so dass eine abschließende Prüfung dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben muss.Die danach vom Gericht vorzunehmende Interessenabwägung fiel zu Gunsten von LDC aus. Für den vorläufigen Weiterbetrieb der Ölmühle sprach, dass LDC glaubhaft gemacht hatte, dass bei einem vorläufigen Stopp der Produktion die Existenz des Werkes in Piesteritz gefährdet ist und der Verlust von ca. 120 Arbeitsplätzen droht. Auf der anderen Seite war die Dringlichkeit der sofortigen Vollziehung der Betriebsuntersagung als nicht sehr hoch einzuschätzen, da die Geruchsemissionen nach der neuesten Messung seit der Inbetriebnahme der Abgaskühlung im Herbst 2012 deutlich zurückgegangen sind. Auch hat LDC zugesagt, weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Biofilters sowie der Geruchssituation insgesamt zu ergreifen.   VG Halle, Beschluss vom 12. April 2013 ? 4 B 20/13 HAL ? Nicola BausPressesprecherin

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