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Magdeburg, den 17.04.2013

(LG MD) Terminverlegung Berufungsprozess tödlicher Verkehrsunfall Abfahrt B 6 N Hoym/Nachterstedt

28 Ns 224 Js 11089/11 (162/12)   1 Angeklagter 1 Nebenklägerin 2 Sachverständige 5 Zeugen   Auch der Termin vom 07. Mai 2013 findet nicht statt und wird verlegt wegen Verhinderung eines Beteiligten auf   Dienstag, den 11. Juni 2013 09.00 Uhr, Saal A 12   Hintergrund: Der 42-jährige Renault-Fahrer wurde am 16.07.2012 durch das Amtsgericht Aschersleben wegen fahrlässiger Tötung und Straßenverkehrsgefährdung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen (6 Monatslöhne) verurteilt. Weiterhin entzog das Gericht ihm die Fahrerlaubnis und ordnete eine Sperrfrist von 14 Monaten Dauer an. Die Fahrerin des VW-Transporters wurde freigesprochen. Dieser Freispruch ist rechtskräftig.   Das Amtsgericht ist damals zu der Überzeugung gekommen, dass der Angeklagte deutlich zu schnell auf der vorfahrtsberechtigten Straße unterwegs gewesen sein soll und es dadurch zu einem Zusammenstoß mit einem VW-Transporter kam. In dem Transporter starb ein 12-jähriger Junge. Weitere Kinder wurden verletzt.   Gegen das Urteil haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte Berufung eingelegt. Der Sachverhalt muss nun durch das Berufungsgericht komplett neu verhandelt werden.  Über das Verfahren vor dem Amtsgericht ist in der Presse vielfach berichtet worden.     Hinweis Drehgenehmigung und Fotografiererlaubnis Für alle in dieser Übersicht angekündigten Prozesse ist die Fertigung von Bild-/Tonaufnahmen und Fotos im Gebäude des Landgerichts gestattet. Diese Erlaubnis gilt nur für Journalisten.       (Christian Löffler) Pressesprecher

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