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Magdeburg, den 02.05.2013

Minister Webel: Weitere wichtige Hürde beim Bau der A14-Nordverlängerung genommen. BUND soll seine Verzögerungsstrategie beenden.

?Mit der heutigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig ist eine weitere wichtige Hürde beim Bau der A14-Nordverlängerung genommen worden?, zeigte sich Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Thomas Webel erfreut. Damit könne der Bau von Deutschlands ?grünster Autobahn? nach Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern demnächst auch in Brandenburg als drittem Bundesland beginnen.   Minister Webel verwies darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht bei seiner Entscheidung auch auf die gesetzliche Grundlage für den Autobahnbau Bezug genommen habe. Dieses Gesetz hatten SPD und Grüne im Jahre 2004 mit ihrer damaligen Bundestagsmehrheit beschlossen. ?Die damalige Entscheidung war und bleibt richtig und hat sich heute einmal mehr als gerichtsfest erwiesen. Es gibt deshalb für keinen der Beteiligten einen Grund, sich im Nachhinein dafür zu genieren oder nicht mehr zum beschlossenen Autobahnbau zu stehen?, betonte Webel.   Der Minister appellierte in diesem Zusammenhang erneut an den BUND in Sachsen-Anhalt, seine aktuellen Klagen gegen die beiden planfestgestellten Bauabschnitte der A14-Nordverlängerung zurückzuziehen. Webel: ?Der BUND kann mit seinen Klagen den Lückenschluss der A14 nur verzögern, aber nicht verhindern. Für diese Verzögerungsstrategie eines mit Steuergeldern finanzierten Verbandes haben die Menschen kein Verständnis. Der BUND sollte deshalb jetzt die Gelegenheit nutzen und seine Klagen zurückziehen.? Webel erinnerte in diesem Zusammenhang auch daran, dass die Landesvorsitzende des BUND in Sachsen-Anhalt den Autobahnbau als Bundestagsabgeordnete der Grünen 2004 mit beschlossen habe und ihr Verband nun ihre damalige Entscheidung beklagt.   Der Minister zeigte sich nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes erneut optimistisch, dass die A14 ab dem Jahre 2020 durchgängig befahrbar sein werde. Zu Ihrer Information: Die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts zur A14-Entscheidung finden Sie unter https://www.bverwg.de

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