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Magdeburg, den 07.05.2013

Haushalt der Stadt Halle (Saale): Staatssekretär Ulf Gundlach ?Modifizierte Genehmigung zum Wohle der Stadt?

Zum Beschluss des Landesverwaltungsamts, den Haushalt der Stadt Halle (Saale) nicht zu genehmigen, erklärt Innenstaatssekretär Prof. Dr. Ulf Gundlach: ?Zwar ist der vorgelegte Haushalt der Stadt Halle (Saale) zu beanstanden. Das Innenministerium ist aber bereit, den Haushalt reduziert um die rechtswidrigen Teile in Kraft zu setzen?, erklärte Gundlach. Deshalb wird die Kommunalaufsichtsbehörde aufgefordert, eine ?modifizierte Genehmigung? zu erteilen. Sofern der Stadtrat der Genehmigung beitreten würde, würde die Stadt Halle (Saale) über einen genehmigten Haushalt verfügen. Als ?nicht akzeptabel? bezeichnete Staatssekretär Prof. Dr. Ulf Gundlach die im vorgelegten Stellenplan ausgebrachten Stellen, die der Stadtrat gar nicht beschlossen hatte. Diese waren von der Stadtverwaltung aber gleichwohl in dem der Kommunalaufsicht vorgelegten Haushalt eingebracht. ?Allein der Stadtrat hat über den Haushalt zu entscheiden. Einer Stadtverwaltung kommen insoweit keine Befugnisse zu?, erläuterte Gundlach. Der Innenstaatssekretär betonte weiter: ?Es ist mir kein Fall bekannt, in dem einer Kommunalaufsichtsbehörde ein gegenüber dem Stadtratsbeschluss geänderter Haushalt vorgelegt worden sei.? Die zusätzlich eingebrachten Stellen seien daher zu korrigieren.  Die ?modifizierte Genehmigung? wird zum Wohle der Stadt erfolgen, so der Innenstaatssekretär. ?Damit soll die Selbstverwaltung der Stadt Halle für deren zukünftige Entwicklung gestärkt werden?, sagte Gundlach.

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