Vortrag im Amtsgericht
Merseburg (MJ). Mehr als 500 Menschen standen während der Zeit des Zweiten Weltkriegs wegen ?verbotenen Umgangs mit Kriegsgefangenen? vor dem Sondergericht Halle. Diesen ?Straftatbestand? hatten die Nationalsozialisten mit dem Ziel in eine Verordnung geschrieben, den Kontakt zwischen Einheimischen und ausländischen Kriegsgefangenen zu unterbinden. In einem Vortrag im Amtsgericht Merseburg beleuchtet Michael Viebig von der Gedenkstätte Roter Ochse Halle (Saale) am Donnerstag, 23. Mai, Hintergrund und Folgen der Verordnung. Die Veranstaltung findet im Rahmen des Begleitprogramms zur Ausstellung ?Justiz im Nationalsozialismus? statt am: Donnerstag, 23. Mai, 19.30 Uhr, im Amtsgericht Merseburg Geusaer Straße 88, Merseburg Die Gerichte straften oft schon wegen kleiner Gesten des Mitgefühls seitens deutscher Arbeitskollegen. Meistens trafen die Verordnung jedoch Mädchen und Frauen, die Beziehungen mit Ausländern eingegangen waren. Die Urteile der Sondergerichte sollten dabei ?auch in hohem Maße abschreckend auf andere Frauen und Mädchen wirken?. Viebig erläutert Fälle aus Merseburg und der Region. Hintergrund: Die Ausstellung ?Justiz im Nationalsozialismus? wird bis Mitte Juni im Amtsgericht Merseburg, Geusaer Straße 88, gezeigt und ist während der Gerichts-Öffnungszeiten zugänglich. Die Ausstellung führt den Besuchern vor Augen, zu welchen Exzessen die Justiz in einem totalitären System fähig sein kann und lenkt dabei den Blick auf die Region. Besuchergruppen können sich unter der Rufnummer 03461/2810 zu einer Führung anmelden.
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